Unter Bezugnahme auf das Abkommen zwischen Island und der Europäischen Union über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage von Artikel 19. des EWR-Abkommens und der Verordnung Nr. Mit der Verordnung Nr. 1176/2023 über die Zuteilung von Zollkontingenten für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Ländern der Europäischen Union werden hiermit Anträge auf Zollkontingente für folgende Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in den Ländern der Europäischen Union und mit Zertifikat ausgeschrieben Herkunft von dort für den Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2024:
Artikel: |
Produkt |
Zeitraum |
Produktmenge |
Wertpflichten |
Massenzölle |
kg |
% |
ISK/kg |
|||
0201/0202 |
Fleisch von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren |
01.01. – 30.06.24 |
348.000 |
0 |
0 |
0203 |
Schweinefleisch, frisch, gekühlt oder gefroren |
01.01. – 30.06.24 |
350.000 |
0 |
0 |
0207 |
Geflügelfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren |
01.01. – 30.06.24 |
428.000 |
0 |
0 |
Ab 0207 |
Geflügelfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, aus biologischer Haltung/Freilandhaltung |
01.01. – 30.06.24 |
100.000 |
0 |
0 |
0210 |
Fleisch und essbare Teile von Tieren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; Mehl, auch fein gemahlen, von Fleisch oder Tierteilen |
01.01. – 30.06.24 |
50.000 |
0 |
0 |
Ab 0406 |
Käse und Austern (**) |
01.01. – 30.06.24 |
115.000 |
0 |
0 |
0406 |
Käse und Austern |
01.01. – 30.06.24 |
190.000 |
0 |
0 |
1601 |
Würste und ähnliche Produkte aus Fleisch, Tierteilen, Blut oder Insekten; Lebensmittel, die hauptsächlich aus diesen Produkten hergestellt werden |
01.01. – 30.06.24 |
125.000 |
0 |
0 |
1602 |
Sonstiges Fleisch, Tierteile, Blut oder Insekten, verarbeitet oder konserviert |
01.01. – 30.06.24 |
200.000 |
0 |
0 |
(**) registriert gemäß der Ratsverordnung (EG) Nr. 1151/2012 zum Schutz geografischer Angaben und des Ursprungs landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel
Gehen Anträge für eine größere Einfuhrmenge ein, als die ausgeschriebene Zollkontingentmenge übersteigt, werden Angebote für Zollkontingente für die entsprechende Produktposition eingeholt. Liegen Anträge für die Einfuhr von Produkten der Produktgruppe 0406(**) vor, die über das ausgeschriebene Zollkontingent hinausgehen, erfolgt die Zuteilung des Zollkontingents per Los. Kontingente sind nicht übertragbar. Das Produktvolumen für das Jahr 2023 wird in zwei Teile aufgeteilt, d. h. es ist in zwei Perioden unterteilt.
Das Antrags- und Ausschreibungsverfahren für die Zuteilung des Mautkontingents erfolgt elektronisch über das Websystem tollkwoti.is. Die Neuregistrierung der Benutzer im Websystem erfolgt durch das Lebensmittelministerium. Wenn eine neue Benutzerregistrierung beantragt wird, wenden Sie sich an das Landwirtschaftsamt unter 545-9700 oder unter oder unter [email protected]. Weitere Informationen finden Sie unter den Links Informationen zum Websystem Und Anweisungen.
Bewerbungen werden unter tollkwoti.is geöffnet; Dienstag, 14. November 2023. Bewerbungen müssen bis spätestens eingegangen sein 23.59 Uhr, Dienstag, 21. November 2023.
Das Lebensmittelministerium, 14. November 2023.