31.10.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 30. Oktober 2024 eine Änderung des Hauptplans 2010–2022 von Borgarbyggðar, die am 9. Oktober 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung umfasst die Erweiterung des Sportgebiets (O1) in Borgarnes von 5,6 ha auf 6,3 ha über einen Teil des angrenzenden Wohngebiets (Í4) und die Fläche für Dienstleistungsorganisationen (Í3), die entsprechend verkleinert wird. Der Auslastungsgrad der Sportfläche steigt von 0,12 auf 0,25.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.