28.2.2023
Die Planungsbehörde bestätigte am 27. Februar 2023 eine Änderung des Hauptplans 2016-2032 von Hrunamannarepp, die am 23. Juni 2022 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung beinhaltet eine Erweiterung der Freizeitsiedlung F1 um 10 ha und die Abgrenzung eines 65 ha großen Forst- und Landgewinnungsgebiets auf dem Land Hlíð, spildu 1.
Es wurde nach Absatz 1 verfahren. Artikel 36 Organisationsgesetz Nr. 123/2010.
Die Hauptplanungsänderung kann auf der Planungswebsite der Planungsbehörde abgerufen werden, wenn die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist.