6.6.2023
Die Planungsbehörde bestätigte am 6. Juni 2023 eine unbedeutende Änderung des Masterplans 2017–2029 des Skeiða- und Gnúpverjahrepp, der am 16. November 2022 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Durch die Änderung wird die Freizeitsiedlung F4 in Áshildarmýr von 78 ha auf 59 ha verkleinert und die landwirtschaftliche Fläche entsprechend vergrößert, es handelt sich hierbei jedoch um ein bekanntes Überschwemmungsgebiet.
Es wurde gemäß Absatz 2 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Planungswebsite der Planungsagentur zuzugreifen.