IMMOBILIE TORG PRÄSENTIERT: Eine gut geschnittene 95,8 qm große 3-Zimmer-Endwohnung im 3. Stock, eigener Eingang vom Balkon. Parkplatz gehört zur Wohnung im Untergeschoss. Die Wohnung ist laut Nationalregister von Island 95,8 qm groß und ist aufgeteilt in: Diele/Flur, 2 Schlafzimmer, Badezimmer mit Badewanne und Dusche, Wohnzimmer mit Ausgang auf einen großen Balkon, Küche, separate Waschküche und Abstellraum.
Alle weiteren Informationen erteilt Þorgeir, Immobilienmakler der Polizei, telefonisch 696-6580 oder thorgeir@fstorg.is und/oder Svavar Friðriksson adstm. legales GSM 623-1717 oder svavar@fstorg.is
Detaillierte Objektbeschreibung:
Anddyri/wo: Geflieste Eingangshalle mit Garderobe.
Wohnzimmer: Hell und geräumig mit Ausgang auf einen schönen großen Süd-Ost-Balkon, schöne Aussicht.
Küche: Geräumig mit weißem Interieur und Essbereich. Innenraum mit gutem Stauraum. Parkettboden.
Wäschekammer: Einrichtungen für Waschmaschine und Trockner, Waschbecken, Regale und hängende Wäscheleinen.
Badezimmer: Zimmer und Boden gefliest. Geräumig mit weißen Möbeln, Badewanne mit Duschmöglichkeit.
Schlafzimmer mit Doppelbett: Geräumig mit Einbauschränken, Parkettboden.
Schlafzimmer: Geräumig, Parkettboden.
Lagerung: 8,6 qm. privater Speicher in gemeinsamem Eigentum.
Parkplatz in einer an das Grundstück angebauten Garage
Allgemeingut: Gemeinsamer Abstellraum für Fahrräder und Buggys.
Alle weiteren Informationen erteilt Þorgeir, Immobilienmakler der Polizei, telefonisch 696-6580 oder thorgeir@fstorg.is und/oder Svavar Friðriksson adstm. legales GSM 623-1717 oder svavar@fstorg.is
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Gebühren, die der Käufer aufgrund des Immobilienkaufs tragen muss:
1. Die Stempelsteuer auf die Immobilienbewertung beträgt 0,8 %, jedoch 0,4 % für Erstkäufe und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr: Kaufvertrag, Bürgschaft, Hypothekenlizenz, Verzicht usw. beträgt ISK 2.500 pro Dokument.
3. Fremdkapitalkosten laut Preisliste des jeweiligen Kreditinstituts.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
5. Der Käufer des Grundstücks zahlt bei der Verlegung eine Planungspauschale in Höhe von 0,3 % der endgültigen Brandschadenschätzung des Grundstücks.
Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Der Immobilienmakler rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die bereitgestellten Informationen
in dieser Verkaufszusammenfassung, öffentliche Aufzeichnungen, an den Verkäufer selbst und gegebenenfalls an die Wohnungsbaugesellschaft.
Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002.
Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie.
Über deren Zustand und Ausstattung kann der Immobilienmakler keine Ansprüche erheben