Dies geht aus einer Mitteilung der Überwachung hervor. Darin heißt es, dass Brim bis zur Übermittlung der angeforderten Informationen und Daten Geldstrafen in Höhe von 3,5 Mio. ISK pro Tag zahlen muss. Die Terminberechnung beginnt in zwei Wochen.
Die Datenerhebung bei Unternehmen begann mit einem Brief an zahlreiche Fischereiunternehmen vom 5. April. Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde reagierte die überwiegende Mehrheit der Unternehmen positiv auf die Anfrage und stellte die angeforderten Informationen bereit. In einigen Fällen wurden jedoch Kommentare zu den Beobachtungen und übermittelten Informationen mit Vorbehalten abgegeben.
Brim antwortete jedoch nicht, was nach Angaben der Aufsichtsbehörde die Untersuchung zwangsläufig verzögerte. Nach wiederholter Korrespondenz hat die Wettbewerbsbehörde daher beschlossen, von der Ermächtigung gemäß Artikel 38 Gebrauch zu machen. des Wettbewerbsrechts, um gegen das Unternehmen tägliche Bußgelder zu verhängen.