Cannabis in der Kirche von Kópavogur verkauft
Das Bezirksgericht Reykjavík hat zwei Männer wegen Verstößen gegen die Drogengesetze zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Einer von ihnen wurde 2022 von der Polizei beim Verkauf von Cannabis auf einem Parkplatz der Kópavog-Kirche in Hamraborg erwischt.
Die Polizei war Zeuge des Vorfalls
Die Polizei griff bei dem Mann in seinem Auto ein, nachdem sie kurz zuvor bemerkt hatte, dass ein anderes Auto vor dem Auto des Mannes geparkt war. Der Beifahrer des Fahrzeugs saß auf dem Vordersitz des Fahrzeugs des Mannes und blieb dort einige Zeit, bevor er zu seinem Fahrzeug zurückkehrte.
Anschließend nahm die Polizei die Verfolgung beider Fahrzeuge auf und dem Mann wurde mitgeteilt, dass er wegen des Verdachts des Verkaufs und der Verteilung von Drogen festgenommen worden sei. In dem anderen Fahrzeug befanden sich drei Frauen, die behaupteten, dem Mann 3 Gramm Cannabis abgekauft und die Substanz der Polizei vorgelegt zu haben.
Die Aussage des Mannes galt als unglaubwürdig, doch als die Polizei zum ersten Mal eingriff und sich nach der Frau erkundigte, die in seinem Auto saß, sagte er, sie sei seine Freundin. Bei einer späteren Anhörung änderte er diese Aussage und sagte, sie sei plötzlich auf der Beifahrerseite ins Auto gestiegen und habe versucht, ihn zu einer Party mitzunehmen.
Das Gericht hingegen hielt die Aussage der drei Frauen für äußerst glaubwürdig.
Fast 2.700 g Cannabinoide gefunden
Polizeibeamte waren in Kópavogur wegen eines Verdachts auf Drogenmissbrauch in einem Gebäude auf Streife, doch in einem Flur roch es stark nach Cannabis.
An bestimmten Türen soll der Geruch besonders stark gewesen sein. Als die Polizei an die Tür klopfte, gab es keine Antwort, aber die Tür wurde geöffnet, nachdem die Polizei versucht hatte, die Tür mit einem Brecheisen aufzubrechen. Es wurde festgestellt, dass die beiden Männer dort lebten, darunter auch der Mann, der beim Verkauf von Cannabis aus seinem Fahrzeug erwischt wurde.
Bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten beschlagnahmte die Polizei knapp 2.700 Gramm Cannabis. Die Männer sagten, die Materialien seien nicht für den kommerziellen Vertrieb bestimmt und behaupteten, dass einer von ihnen nicht an der Handhabung der Materialien beteiligt gewesen sei. Diese Aussage galt als unzuverlässig.
Die Materialien wurden beschlagnahmt und einer der Männer zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und der andere zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.