Autor: Steinunn Ásmundsdóttir
Der Wohlfahrtsausschuss der Alþingi hat mehrere Kommentare zu dem im Frühjahrsparlament vorgelegten parlamentarischen Resolutionsvorschlag zum Anbau von medizinischem Hanf und der Verwendung von Cannabinoiden für medizinische Zwecke erhalten.
In der Stellungnahme des isländischen Bauernverbandes heißt es, dass die Organisation „den wesentlichen Inhalt des parlamentarischen Beschlussvorschlags zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Untersuchung von Änderungen im Regulierungsrahmen unterstützt, was es ermöglichen soll, mit der Forschung zu beginnen.“ die Einsatzmöglichkeiten und Machbarkeit des Anbaus solcher Pflanzen in Island für medizinische Zwecke“. Der Vorschlag beinhaltete die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die „die Aufgabe haben sollte, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der es Unternehmen ermöglichen würde, Lizenzen für den Anbau von medizinischem Hanf für den Cannabisanbau sowie für die Produktion und den Vertrieb von Cannabis-Arzneimitteln für medizinische Zwecke zu beantragen.“ Es handelt sich um ein vierjähriges Pilotprojekt, das am 1. Januar 2024 beginnt. Der Gesundheitsminister wird bis zum 31. Dezember 2023 einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorlegen.“
Der Verband isländischer Krankenschwestern empfiehlt die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe nicht und verweist unter anderem auf Forschungs-, Entwicklungs- und isländische Arzneimittelgesetze und -vorschriften zur Herstellung von Arzneimitteln. Dann sind die wissenschaftlich nachgewiesenen Vorteile der Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke schwach. Der Hanfverband begrüßt jedoch den parlamentarischen Beschlussvorschlag, nimmt jedoch die Änderung vor, dass die Verarbeitung von Medizinhanf nicht auf Cannabis Sativa beschränkt ist, das einen niedrigen THC-Gehalt aufweist, da dies die Sorten einschränkt, die bei der Produktion verwendet werden können. Darin heißt es auch, dass es wichtig sei, dass die Erlaubnis zur Verwendung von Medizinhanf nicht auf bestimmte Krankheiten beschränkt sei.
In dem Bericht mit dem Vorschlag wird auf eine Vereinbarung in Dänemark verwiesen, der Anbau von medizinischem Hanf unterliegt dort jedoch einer Lizenz der dänischen Arzneimittelbehörde, und die Landwirtschaftsbehörde äußert sich zum landwirtschaftlichen Aspekt. Die Nationalpolizei prüft Bewerber für Anbaulizenzen. Über fünfzehn Länder haben Cannabis für medizinische Zwecke teilweise oder vollständig legalisiert.
Die Frist zur Stellungnahme lief Ende Mai ab, die Angelegenheit wurde jedoch einen halben Monat zuvor an den Fürsorgeausschuss verwiesen. Dabei handelt es sich um einen wiederholten parlamentarischen Beschlussvorschlag aus dem Jahr 2022, ein ähnlicher Vorschlag wurde dem Parlament jedoch erstmals 2017 vorgelegt.