Der Verkauf der Íslandsbanki könnte der Regierung 100 Milliarden einbringen
Þórdís Kolbrún Reykfjörð Gylfadóttir, Minister für Finanzen und Wirtschaft, hat einen Gesetzentwurf zum Verkauf der verbleibenden Regierungsanteile an der Íslandsbanki vorgelegt.
Dem Gesetzentwurf zufolge wird davon ausgegangen, dass der Verkauf des Staatsanteils an der Bank einen Wert von bis zu 100 Milliarden haben wird.
Die Auktion ist öffentlich
Der Staat besitzt nun 42,5 % der Íslandsbanki, also 850 Millionen Aktien. Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Verkauf in den kommenden Monaten erfolgen und der Minister für Finanzen und Wirtschaft werde den Verkauf auf der Grundlage besonderer Gesetze abwickeln.
Der Gesetzentwurf sieht eine vermarktete Ausschreibung in einer oder mehreren Runden vor. Die Ausschreibung steht daher sowohl der Öffentlichkeit als auch institutionellen Anlegern offen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, ein Angebot von 100.000 ISK bis zu 20 Millionen ISK abzugeben.
Habe bereits 57,5 % in der Bank verkauft
Der aktuelle Finanzplan sieht die Veräußerung der restlichen Anteile des Staates an der Íslandsbanki in den Jahren 2024 und 2025 vor. 35 % der Anteile an der Bank wurde im Rahmen eines Börsengangs im Juni 2021 verkauft und Außerdem wurde ein Anteil von 22,5 % verkauft beschleunigtes Bieterverfahren im März 2022.
Auch mit der letztgenannten Regelung und der Beteiligung der damaligen Ministerin für Wirtschaft und Finanzen, Bjarna Benediktsson, herrschte erhebliche Unzufriedenheit. Anschließend prüfte der Parlamentarische Ombudsmann den Vorgang. Er kam zu dem Schluss, dass Bjarna bei ihrer Entscheidung unangemessen gehandelt hatte.
Die Stellungnahme führte dazu, dass Bjarni als Finanzminister zurücktrat und dann das Amt des Außenministers übernahm.
Die Bankverwaltung kommt dem Verkauf nicht nahe
Ein Verkauf wurde von der Bankenaufsicht ausgeschlossen. Im Gesetzentwurf heißt es, dass Vertreter der Regierungsparteien im April 2023 eine Erklärung abgegeben hätten, dass die staatliche Bankenverwaltung abgeschafft und ein neues System zur Verwaltung der staatlichen Beteiligungen an Finanzunternehmen eingeführt werde.
Die Bankenaufsichtsbehörde wurde noch nicht geschlossen, aber im Gesetzentwurf heißt es, dass die Arbeiten an der Umsetzung einer neuen umfassenden Regelung zur Verwaltung von Beteiligungen an Finanzunternehmen und anderen staatseigenen Unternehmen im Gange seien.
Darin heißt es auch, dass die Bankenverwaltung dem Verkauf nicht nahe kommen wird, sondern auf der Grundlage eines Sondergesetzes unter der Kontrolle des Ministers für Finanzen und Wirtschaft stehen wird.
Wichtig, jetzt zu verkaufen
In dem Gesetzentwurf heißt es auch, dass der Verkauf der Beteiligung als sehr dringend angesehen wird, um das finanzielle Risiko der Staatskasse zu verringern und zu den Hauptzielen der öffentlichen Finanzpolitik beizutragen, die Schuldenquote der Staatskasse zu senken.
Im Gesetzentwurf heißt es, dass beim Verkaufsprozess die Grundsätze der Gleichheit, Transparenz, Effizienz und Objektivität zu beachten sind.
Der Minister ist außerdem verpflichtet, eine unabhängige Partei mit einer Bewertung der Umsetzung zu beauftragen, falls der Gesetzentwurf in Kraft treten sollte.