Die Arbeitserlaubnis von Norðurál Helguvík wurde widerrufen
03. Mai 2023 | 15:27
Die Arbeitserlaubnis von Norðurál Helguvík wurde widerrufen
Die Umweltbehörde hat entschieden, die Betriebsgenehmigung von Norðurál Helguvík ehf zu widerrufen. AUSWEIS 470207-2800. Norðurál Helguvík ehf. die Aufhebung der Betriebserlaubnis beantragt, aber die Anlage hat den Betrieb nicht aufgenommen und ist in Konkurs gegangen. Die Umweltbehörde führte am 14. April eine Schließungsinspektion durch. Bei der Inspektion wurden keine Abweichungen von den Anforderungen der Betriebsgenehmigung festgestellt, und es wird bestätigt, dass die Beendigung der Tätigkeiten, die zur Betriebsgenehmigung der Hütte gehören, abgeschlossen ist.
In diesem Fall fällt der Ausdünnungsbereich der Pflanze herunter. Verdünnungsgebiete sind definiert als der Teil des Receivers, in dem die Schadstoffverdünnung stattfindet und die Bestimmungen der Betriebsgenehmigung vorsehen, dass die Schadstoffbelastung über Umweltgrenzwerten oder Qualitätszielen liegen darf. In der Lizenz von Norðurál in Helguvík ist eine Verdünnungszone vorgesehen, aber wenn die Lizenz annulliert wird, wird die Verdünnungszone annulliert. Gemäß der Hygieneverordnung Nr. 941/2002 über Hygienepraktiken dürfen sich Wohnräume nicht in Verdünnungsgebieten befinden, aber bei Widerruf der Arbeitserlaubnis wird dieses Verbot aufgehoben.
Verwandte Inhalte
Entscheidung über die Aufhebung der Arbeitserlaubnis von Norðurál Helguvík