Das Importunternehmen Dista hat ÁTVR wegen der Entscheidung des Ladens verklagt, ein von Dista hergestelltes Getränk namens Shaker nicht zu verkaufen.
RÚV zuerst gemeldet.
Das Finanzministerium war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass die 15 Monate, die ÁTVR benötigte, um die oben genannte Entscheidung zu treffen, zu lang waren und daher als übermäßige Verzögerung angesehen wurden.
In den Dista-Richtlinien werden auch Anmerkungen zu den Vorkehrungen für die Verkostung der Getränke durch die Experten der Organisation gemacht, da keine Daten zu diesen Verkostungen verfügbar sind.
ÁTVR weigerte sich, das Getränk zu verkaufen, das den Namen trägt Shaker Original Alcohol & Caffeine im Januar dieses Jahres Mängel anführte, die nicht behoben würden, ohne die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe des Liquids und damit die Kennzeichnung der Verpackung zu ändern.
Ein weiteres Thema in diesem Jahr
Dies ist das zweite Mal in diesem Jahr, dass Dista ÁTVR vor Gericht bringt, aber das erste Mal hat das Bezirksgericht dies festgestellt die Bestimmung, die der Sortimentsbestimmung zugrunde gelegt wurde, war rechtswidrig.
Dista fordert, dass die Entscheidung von ÁTVR aufgehoben wird, aber morgen Nachmittag findet vor dem Bezirksgericht Reykjavík ein Prozess statt.