Aufgrund des Vulkanausbruchs und der notwendigen Not- und Forschungsflüge hat die Transportbehörde auf Antrag des Zivilschutzkoordinierungszentrums alle Drohnenflüge über Grindavík verboten.
Dies heißt es in einer Mitteilung von Samgungstofa, es heißt aber, dass das Verbot gilt deckt einen Bereich namens BIR65 ab und gilt von der Oberfläche (SFC) bis 1500 Fuß über dem Meeresspiegel (AMSL).
Zusätzliche Beschränkungen bestehen im Gebiet BIR4, das sich von 1500 Fuß bis 2500 Fuß über dem Meeresspiegel innerhalb eines 2-Seemeilen-Radius um die Koordinaten 63°53’22″N 022°22’38″W erstreckt.
Das Drohnenverbot gilt bis zum 31. Dezember um Mitternacht.