Einzigartige geologische Formationen in einer neu entdeckten Höhle in Mývatnsveit
10. März 2023 | 15:11
Einzigartige geologische Formationen in einer neu entdeckten Höhle in Mývatnsveit
Die Umweltbehörde erhielt kürzlich einen Hinweis auf eine Lavahöhle, die bei Arbeiten an der Verschüttung von Fundamenten für neue Gebäude in Jarðbáðin in Mývatnsveit gefunden wurde. Ein Erdbauunternehmen war gerade dabei, Felsbrocken zu brechen, als das Dach der Höhle nachgab und plötzlich ein riesiger Abfluss zum Vorschein kam.
Die Mitarbeiter des Instituts haben zwei Exkursionen in die Höhle unternommen und es ist klar, dass sie besondere und äußerst seltene geologische Formationen enthält. Bis das Dach der Höhle brach, war die Höhle wahrscheinlich heiß und voller geothermischer Luft. Unter diesen Bedingungen haben sich ganz besondere und empfindliche Ablagerungen gebildet. Um welche Lagerstätten es sich genau handelt, ist unklar, aber ihre Seltenheit und Einzigartigkeit gelten als unverkennbar und ihr Erhaltungswert ist hoch. In bestimmten Bereichen der Höhle bilden die Ablagerungen durchgehende Breiten, die durchgehend mehrere Quadratmeter bedecken.
Foto: In der Höhle / Umhverfisstofnun wurden ganz besondere Ablagerungen gefunden.
Seit der Entdeckung der Höhle wurde der Verkehr durch sie stark eingeschränkt, um die dort gefundenen archäologischen Überreste so wenig wie möglich zu stören. Die Verteilung der Ablagerungen um die Höhle herum ist so, dass es schwierig ist, durch die Höhle zu reisen, ohne sie irreversibel zu beschädigen. Die Mitarbeiter des EFLU-Ingenieurbüros haben daran gearbeitet, die Höhle zu kartieren und zu scannen sowie mit Bändern einen bestimmten Weg um den Höhlenboden herum abzugrenzen.
Bild: EEs ist verboten, durch die Höhle zu reisen, ohne irreversible Schäden zu verursachen / Umweltamt.
Lavahöhlen sowie durch Erdwärme verursachte aktive Ablagerungen sind nach Artikel 61 geschützt. Naturschutzgesetz (Gesetz Nr. 60/2013). Angesichts dessen und der Anfälligkeit der Formationen arbeitet die Umweltbehörde in Absprache mit Landbesitzern, Kommunen und Interessenvertretern daran, den Verkehr durch die Höhle durch eine plötzliche Schließung zu begrenzen. Der Abschluss erfolgt gemäß Artikel 25. A. Naturschutzgesetz.
Foto: An der Kartierung der Höhle wird gearbeitet / Umweltamt.