29.5.2024
Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass die Erweiterung von Mjólkárvirkjun, Ísafjarðarbær, keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Hier Hier finden Sie die Entscheidung des Planungsbüros, Kommentare von Gutachtern und die Antwort des Bauträgers darauf.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 1. Juli 2024.