***Die Immobilie ist möglicherweise sehr bald verfügbar***
Genauere Beschreibung:
Lobby/Eingangsbereich: Sie betreten einen Flur mit Eichenparkettboden und einem luftigen großen Kleiderschrank.
Schlafzimmer mit Doppelbett: Das Elternschlafzimmer hat einen Eichenparkettboden und einen vierfach hohen Kleiderschrank.
Schlafzimmer: Neben dem Hauptschlafzimmer gibt es zwei geräumige Schlafzimmer mit hohen Doppelkleiderschränken und Eichenparkettböden.
Küche: Renovierte Küche mit neuem Innendesign mit dunklen Arbeitsplatten und weißen Ober- und Unterschränken. Die Küche ist mit einem Backofen, einem Kochfeld, einer Dunstabzugshaube und einem Einbau-Geschirrspüler ausgestattet. Eichenparkett auf dem Boden.
Wohnzimmer: Vom Wohnzimmer gibt es einen Ausgang zum Südbalkon. Eichenparkett auf dem Boden.
Esszimmer: Von der Küche aus gelangt man in einen Essbereich mit Eichenparkettboden.
Badezimmer: Das Badezimmer ist mit einer Badewanne mit Duschmöglichkeit, einer Hängetoilette, einem neuen weißen Interieur und einem Spiegel mit Beleuchtung ausgestattet. Granitfliesen auf dem Boden und einem Teil der Wände.
Wäschekammer: In der Wohnung befindet sich ein separater Waschraum mit Anschluss für eine Waschmaschine und einen Trockner. Ein Waschbecken mit heißem und kaltem Wasser und ein Fenster mit Scharnier zum Öffnen. Granitfliesen auf dem Boden.
Lagerung: Zum Apartment gehört ein privater Abstellraum sowie ein gemeinsamer Abstellraum für Fahrräder und Buggys.
Fazit: Eine gute 4-Zimmer-Wohnung in beliebter Lage mit kurzen Wegen zu Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und Wanderwegen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie telefonisch von Ragnar Guðmundsson, einem lizenzierten Immobilienmakler 844-6516 oder ragnar@fstorg.is
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Gebühren, die der Käufer aufgrund des Immobilienkaufs tragen muss:
1. Die Stempelsteuer auf die Immobilienbewertung beträgt 0,8 %, jedoch 0,4 % für Erstkäufe und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr: Kaufvertrag, Bürgschaft, Hypothekenlizenz, Verzicht usw. beträgt ISK 2.500 pro Dokument.
3. Fremdkapitalkosten laut Preisliste des jeweiligen Kreditinstituts.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Der Immobilienmakler rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die bereitgestellten Informationen
in dieser Verkaufszusammenfassung, öffentliche Aufzeichnungen, an den Verkäufer selbst und gegebenenfalls an die Wohnungsbaugesellschaft.
Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002.
Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie.
Auf den Zustand und die Beschaffenheit der nicht zugänglichen Teile der Immobilie kann der Makler keinen Anspruch erheben
und mit bloßem Auge nicht sichtbar sind, z. B. Rohre, Abflüsse, Abwässer und Dächer.