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Das Anwesen hat zwei Etagen und ist aufgeteilt in Eingangshalle, Wohnzimmer, Küche, Flur und Gäste-WC im Untergeschoss. Im Obergeschoss ist es in 3 Schlafzimmer, ein Badezimmer und ein Arbeitszimmer unterteilt.
Weitere Beschreibung Untergeschoss:
Eingangshalle: Hat guten Stauraum, Fliesen und Fußbodenheizung.
Gestasnyrt: Betreten wird von der Halle aus. Fliesenboden mit Fußbodenheizung. Hängende Toilette, Handtuchheizkörper und Innenraum mit gutem Stauraum.
Hol: Von der Halle aus betreten Sie eine geräumige Diele mit Parkettboden.
Küche: Ist in einem offenen Raum mit großen Fenstern, die gutes Licht geben und Sie eine schöne Aussicht genießen können. Graues Interieur mit einer Insel und hellen Fliesen zwischen den Schränken. Parkettboden.
Wohnzimmer: Helles und offenes Wohnzimmer mit Parkettboden. Das Wohnzimmer führt auf eine geschützte Südterrasse.
Weitere Beschreibung Obergeschoss:
Schlafzimmer I: Großes und geräumiges Zimmer (kann in zwei Zimmer umgewandelt werden) mit geräumigem Kleiderschrank. Das Zimmer führt auf einen schönen Südbalkon. Parkettboden.
Schlafzimmer II: Mit Kleiderschrank und Parkettboden.
Schlafzimmer III: Mit Parkettboden.
Badezimmer: Gefliestes Abteil am Boden, Dusche, Hänge-WC, heller Innenraum, Handtuchwärmer und Anschluss für Waschmaschine und Trockner.
Hol: Geräumige Höhle mit Parkettboden.
Lagerschuppen: Guter Lagerschuppen am Eingang.
Garage: 27,6 qm. Garage mit Anschluss für ein Elektroauto.
Es ist ein schönes und gut geplantes Anwesen in einer ruhigen und kinderfreundlichen Nachbarschaft in der Nähe eines Kindergartens und einer Grundschule sowie aller wichtigen Dienstleistungen.
Dies ist eine sehenswerte Immobilie!
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Bergthóra Lárusdóttir lizenzierte Immobilienmaklerin / s.8953868 / bergthora@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002 und garantiert deren Richtigkeit. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen. Gleiches gilt für Angaben des Grundstücksverkäufers zu Instandhaltungs- und Einzelarbeiten.
Zum Zustand einzelner Objekte:
Am Anfang dieser Verkaufszusammenfassung finden Sie Spalten zum Zustand der einzelnen Grundstücksteile. Der folgende Schlüssel ist eine Erklärung dieser Registrierung:
Neu – Bei der Immobilie handelt es sich um einen Neubau.
Original – Dem Verkäufer ist nicht bekannt, dass ein Teil des Gebäudes renoviert wurde.
Renoviert – Der Gebäudeteil wurde irgendwann komplett saniert.
Teilweise renoviert – Ein Teil des Gebäudeteils wurde irgendwann renoviert.
nicht bekannt – Der Zustand ist dem Verkäufer nicht bekannt und kann auch nicht durch eine Sichtprüfung beurteilt werden.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
- Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf) und 1,6 % für juristische Personen.
- Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
- Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
- Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
- Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Brandausgleichsverfahrens.