Nach Angaben der Polizei der Hauptstadtregion gab es in den ersten sechs Monaten des Jahres 79 Angeklagte, bei denen es sich um Kinder handelte, in Fällen von Gewaltverbrechen. Acht Kinder als Angeklagte in Fällen sexueller Übergriffe. Darüber hinaus haben 40 Kinder den Status von Opfern in Fällen von Sexualdelikten und 63 in Fällen von Gewaltdelikten. Diese Zahlen unterliegen dem Vorbehalt, dass sie sich im Laufe der Zeit ändern können.
Dies steht unter anderem in den Informationen des Kinderombudsmanns, der verschiedene Informationen über Kinder auf der Warteliste zusammengestellt hat. Weitere Informationen des Kinderombudsmannes finden Sie hier.
Die Regierung stellte 25 Maßnahmen vor, mit denen sie gegen Kindesmissbrauch vorgehen will. „Natürlich hofft man, dass das einen guten Zweck hat und dass diese Gelder einen großen Unterschied machen“, sagt Salvör Nordal, Kinderombudsmann, im Interview mit einer Nachrichtenagentur.
Sie weist jedoch darauf hin, dass die Maßnahmen der Regierung in der Ankündigung allgemein beschrieben werden. Sie hofft, dass hinter der Ankündigung klare Taten stecken.
Wie bereits erwähnt, haben fast achtzig Kinder in den ersten sechs Monaten des Jahres bzw. bis einschließlich 30. Juni dieses Jahres den Status eines Angeklagten in Fällen von Gewaltverbrechen. Im vergangenen Jahr gab es 121 Kinder mit dem Status eines Angeklagten in Fällen von Gewaltverbrechen, im Jahr davor waren es 127 Kinder und im Jahr davor 116. Diese Zahlen galten für das gesamte Jahr.
Wenn es im zweiten Halbjahr genauso viele Angeklagte gibt wie im ersten Halbjahr, wird die Zahl demnach knapp 140 Kinder pro Jahr betragen.
Im ersten Halbjahr wurden acht Kinder wegen Sexualdelikten angeklagt. Letztes Jahr waren es das ganze Jahr über dreizehn, im Jahr davor neunzehn und im Jahr davor zwanzig. Wenn es im zweiten Halbjahr genauso viele Angeklagte gibt wie im ersten Halbjahr, wird die Zahl also bei sechzehn liegen, ähnlich wie in den letzten Jahren.