Der Parlamentarische Ombudsmann hat gewartet Willum Þór Þórsson, Gesundheitsminister, um Informationen darüber, ob und an wen die Nachricht von der Zwangssterilisierung behinderter Menschen in Island zu einer seiner Reaktionen geführt hat.
Dies geht aus dem Schreiben des Bürgerbeauftragten zu diesem Thema an den Gesundheitsminister hervor. Es wird darauf hingewiesen, dass Sterilisationsverfahren für behinderte Menschen in Island im Mittelpunkt ausländischer Diskussionen über den Status behinderter Menschen im Hinblick auf diese Verfahren standen.
Hysterektomie, keine Sterilisation
Im Schreiben des Ombudsmanns wird die mbl.is-Nachricht vom 26. November zitiert, es heißt aber:
„Seit 2019 verbietet Island Sterilisationen ohne Zustimmung, außer bei medizinischer Notwendigkeit. Eine Hysterektomie hingegen gilt als medizinische Behandlung und ist daher vom Verbot ausgenommen.“
Das Gesetz regelt nicht, wie schwerbehinderte Menschen solchen Verfahren zustimmen können.
„Es ist [er] forderte den Gesundheitsminister auf, den Bürgerbeauftragten darüber zu informieren, ob die zitierte Diskussion möglicherweise zu einer Reaktion des Ministers aufgrund seiner Aufsichts- und Kontrollbefugnisse geführt hat oder bereits dazu geführt hat, wer diese sind“, heißt es in dem Schreiben des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten.
Es wird darum gebeten, dass die Antworten des Ministers bis spätestens 5. Januar eingehen.
