Das Bezirksgericht Reykjavík verurteilte kürzlich einen Mann zu fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung, weil er die Mutter seines Kindes und seine Ex-Frau so geschlagen hatte, dass sie schwere Verletzungen davontrug. Der Angriff ereignete sich, als die Frau ihre Tochter aus der Obhut des Angeklagten abholte.
In der Fallbeschreibung heißt es, dass die Frau die Wohnung des Angeklagten betreten und ihren Unmut über die ihrer Meinung nach eklige mangelnde Sauberkeit in der Wohnung zum Ausdruck gebracht habe. Daraufhin wurde der Angeklagte wütend und schlug ihr daraufhin mit geballter Faust zweimal ins Gesicht.
Die Frau sagte, sie habe sich verteidigt, aber beim zweiten Schlag fiel sie rückwärts die Betonstufen hinunter und war verloren. Sie wurde mit einer aufgesprungenen Lippe, Gesichtsverletzungen und einer Schnittwunde am Kopf in ärztliche Obhut genommen.
Der Angeklagte bestritt die Schuld vollständig
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht bestritt der Angeklagte die Schuld vollständig und erkannte nicht, dass zwischen ihm und der Frau ein Konflikt ausgebrochen sei. Er gab zu, dass er in einer Blutlache zu der Frau gekommen war, konnte sich aber nicht erklären, wie das passiert war, außer dass die Frau gestolpert und auf die Treppe gefallen war.
Das Bezirksgericht befand die Darstellung des Angeklagten jedoch für unzuverlässig und unglaubwürdig, da es in seiner Aussage Abweichungen von der ersten Anhörung gab. Auch andere Beweise schienen die Aussage der Frau zu stützen, aber auf der Kleidung des Mannes wurden Blutflecken von ihr gefunden, und laut dem forensischen Pathologen bestand die einzig wahrscheinliche Erklärung darin, dass sie aus einem Kampf stammten.
Das Gericht ging zweifelsfrei davon aus, dass der Mann die Verletzungen der Frau verursacht hatte. In dem Urteil wurde festgestellt, dass besonders darauf geachtet wurde, dass es sich um eine Straftat gegen die Mutter und die Ex-Frau des Kindes handelte, was die Schwere der Tat erhöhen würde.
Wie oben erwähnt, erhielt der Angeklagte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe, wurde aber auch dazu verurteilt, der Mutter seines Kindes eine Entschädigung in Höhe von 400.000 ISK zu zahlen.