Der Parlamentarische Ombudsmann sieht keinen Grund, sich zu der Entscheidung einer Gemeinde zu äußern, den Antrag eines Pflegeheimbewohners auf eine Befreiung vom Rauchen in seinem eigenen Zimmer nicht anzunehmen.
Der Bewohner beschwerte sich Anfang Oktober letzten Jahres beim Parlamentarischen Ombudsmann über die Angelegenheit. Die Entscheidung, ihm das Rauchen im Zimmer zu verbieten, beruhte unter anderem auf dem Recht des Personals auf eine rauchfreie Umgebung. Die Gemeinde, die das Heim betreibt, wies darauf hin, dass die täglichen Dienstleistungen in den Zimmern der Bewohner durchgeführt werden müssten.
Ermächtigung zur Befreiung im Gesetz
Es wird darauf hingewiesen das Schreiben des Parlamentarischen Ombudsmannes dass das Gesetz ausdrücklich eine Ermächtigung zur Gewährung einer Ausnahme vom Rauchverbot in Wohnräumen vorsieht. Der Anspruch der Arbeitnehmer auf ein rauchfreies Arbeitsumfeld konnte durch die Inanspruchnahme der Genehmigung nicht präventiv abgeriegelt werden, da das Pflegeheim auch die Wohnung der dort Übernachteten war. Es müsste eine umfassende Beurteilung der Situation erfolgen, die die Interessen anderer Haushaltsmitglieder und das Recht des Personals auf eine rauchfreie Umgebung berücksichtigt.
Besondere Einrichtungen außerhalb der Zimmer
„Obwohl die Gemeinde in ihren Antworten das Recht der Arbeitnehmer auf eine rauchfreie Umgebung betont hatte, konnte der Bürgerbeauftragte nicht besser erkennen, dass das Rauchverbot auch auf einer Beurteilung der Belüftung und Luftqualität in einzelnen Räumen beruhte und dass in Räumen Tabak geraucht wurde war nicht möglich, ohne die Luftqualität anderer Menschen zu beeinträchtigen, die sich dort aufhielten oder arbeiteten. Dann wären Vorkehrungen getroffen worden, dass die Bewohner in speziellen Einrichtungen außerhalb ihrer Zimmer rauchen könnten. „Der Bürgerbeauftragte sah daher keinen Grund, sich zu der materiellen Entscheidung zu äußern, dem Antrag des Bewohners auf eine Ausnahmegenehmigung für das Rauchen in seinem eigenen Zimmer nicht zuzustimmen“, heißt es in dem Schreiben des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten.