Im Konsultationsportal wurde ein Gesetzesentwurf veröffentlicht, der allgemeine Regelungen zur Abwicklung bestimmter insolventer öffentlicher Körperschaften enthält.
Auslöser des Gesetzentwurfs ist die finanzielle Problematik ÍL-Fonds ist mit Blick auf. Öffentliche Einrichtungen, die über eine staatliche Garantie verfügen, werden nicht in die Insolvenz geschickt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist eine besondere gesetzliche Genehmigung erforderlich, um die Liquidation des ÍL-Fonds und die Begleichung seiner Schulden herbeizuführen. Eine solche gesetzliche Befugnis existiert derzeit nicht, und der Gesetzentwurf zielt vor allem darauf ab, sie zu verbessern.
Die Kommentierungsfrist beträgt drei Wochen. Weitere Informationen finden Sie im Beratungsportal.