Die Verbraucheragentur hat heute auf ihrer Website veröffentlicht Entscheidung dahingehend, dass Bilasala Guðfinn und das Geschäft Brá wegen irreführender und unvollständiger Informationen auf ihren Websites mit täglichen Geldstrafen belegt würden.
Allerdings haben beide Unternehmen ihre Beratung bereits verbessert und die Angaben korrigiert. Daher werden die Bußgelder nicht gezahlt.
Zuvor erhaltene Kommentare
Im Fall von Guðfinn’s Car Sales wurden Verbrauchern beim Autokauf bei dem Unternehmen irreführende Informationen über Kreditoptionen gegeben.
Im Fall von Bráar wurden falsche Angaben über die Frist für den Rücktritt vom Vertrag gemacht und dieses Recht wurde rechtswidrig eingeschränkt.
Zuvor hatten die Unternehmen zwar Stellungnahmen der Verbraucherzentrale erhalten, die Angaben aber bislang offenbar nicht korrigiert.