ALLES Immobilienmakler Telefon 560-5500 präsentiert eine Aussichtswohnung im 3. Stock in Heiðarholt 6.
Für weitere Informationen und um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Páll Þorbjörnsson unter Tel. 560-5501 und unter der E-Mail-Adresse pall@allt.is
*** Ordentliches Gemeinschaftseigentum
*** Gute Aussicht
*** Gute Küchenmöbel
*** Eisen auf dem Dach erneuert
*** Kamerahandy
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Genauere Beschreibung:
Treppenhaus vor kurzem mit Teppich ausgelegt und gestrichen
Eingangshalle mit Schränken
Küche mit sprühlackiertem Innenraum, Kochfeld, Dunstabzugshaube und Kühlschrank inklusive.
Gehweg mit Parkett
Das Wohnzimmer ist geräumig mit Ausgang zum Balkon. Parkettboden.
Zwei geräumige Schlafzimmer. Schränke im zweiten Zimmer.
Badezimmer mit Badewanne und Duschstange, Backofen, WC-Möbel und Spiegelschrank. Anschluss für Waschmaschine. Fliesen an den Wänden auf zwei Seiten und am Boden.
Der Gemeinschaftsbereich ist ein gepflegter gemeinsamer Fahrradkeller, separater Abstellraum im Abstellkorridor.
Schöne Wohnung mit toller Aussicht von den Schlafzimmern und der Küche.
Weitere Informationen und Besichtigungsbuchungen erhalten Sie bei:
Páll Þorbjörnsson
zugelassener Immobilienmakler
pall@allt.is
560-5501
ALLE Immobilienmakler befinden sich an folgenden Standorten:
- Hafnargatu 91, 230 Reykjanesbær
- Víkrobraut 62, 240 Grindavík
- Þverholti 2, 270 Mosfellsbær
Kosten des Käufers:
- Von den gebührenpflichtigen Unterlagen sind 0,8 % des Immobilienwerts zu entrichten, wenn der Käufer eine natürliche Person ist, und 1,6 % des Immobilienwerts, wenn der Käufer eine juristische Person ist.
- Die Registrierungsgebühr für jedes Dokument beträgt ISK. 2.500.
- Die Leihgebühr richtet sich nach der jeweiligen Preisliste des Kreditinstituts.
- Die Verwaltungsgebühr für ALLT-Immobilienverkäufe beträgt ISK. 50.000 zzgl. MwSt
Sorgfalts- und Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. ALLT-Immobilienmakler möchten Kaufinteressenten anleiten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, einen Experten hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Diese Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß dem Gesetz über den Verkauf von Immobilien und Schiffen Nr. 70/2015. Die Informationen, die in dieser Verkaufszusammenfassung erscheinen, stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer erteilt Informationen über das Objekt gemäß seiner Informationspflicht vgl. Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002. Der Makler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch eine Sichtprüfung der Immobilie.
Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z.