Objektbeschreibung:
Eingangshalle/Flur mit Schränken. Sie betreten einen offenen Raum mit Parkettboden.
Möglichkeit, die Küchenzeile in ein Schlafzimmer mit Fenster umzuwandeln. Nach Angaben des Eigentümers sind mehrere Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus so.
2021 renovierte Küche mit Einrichtung und Armaturen von IKEA sowie Einbauspülmaschine und Backofen.
Es ist eine gute Möglichkeit, das Esszimmer in ein Schlafzimmer umzuwandeln.
Großes und geräumiges Schlafzimmer mit Parkettboden.
Das Badezimmer ist in Fächern und Boden gefliest, Badewanne mit Dusche. Innenarchitektur.
Im Obergeschoss befindet sich eine gemeinsame Waschküche, in der jeder seine eigene Waschmaschine hat. (Waschmaschine inklusive)
Im Erdgeschoss gibt es eine große gemeinsame Waschküche und einen gemeinsamen Fahrradkeller.
Im Keller gibt es 7,6 m2 private Lagerhaltung.
Ausreichend Parkplätze.
Renoviert 2021: Küchenarmaturen, Elektroanschlüsse, Bodenbelag und Wohnung gestrichen.
Eine sehr gepflegte Wohnung in einem gut gelegenen Gebäude in Selfoss. Es ist sehr kurz nach Fjölbrautarskóli Suðurland, einem Schwimmbad und dem neuen Stadtzentrum, das derzeit entwickelt wird.
*** Buchen Sie telefonisch eine Besichtigung bei Svavar Friðriksson, einem lizenzierten Immobilienmakler 623-1717 oder svavar@fstorg.is ***
Gebühren, die der Käufer aufgrund des Immobilienkaufs tragen muss:
1. Die Stempelsteuer auf die Immobilienbewertung beträgt 0,8 %, jedoch 0,4 % für Erstkäufe und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr: Kaufvertrag, Bürgschaft, Hypothekenlizenz, Verzicht usw. beträgt ISK 2.500 pro Dokument.
3. Fremdkapitalkosten laut Preisliste des jeweiligen Kreditinstituts.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Der Immobilienmakler rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die bereitgestellten Informationen
in dieser Verkaufszusammenfassung, öffentliche Aufzeichnungen, an den Verkäufer selbst und gegebenenfalls an die Wohnungsbaugesellschaft.
Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002.
Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie.
Auf den Zustand und die Beschaffenheit der nicht zugänglichen Teile der Immobilie kann der Makler keinen Anspruch erheben
und mit bloßem Auge nicht sichtbar sind, z. B. Rohre, Abflüsse, Abwässer und Dächer.