Gerichtsurteil zu Hornbjarg – kein Staatsland
Ein Gericht in den Westfjorden entscheidet: Hornbjarg ist kein Staatsland. Die Begründung stützt sich auf eine historische Grenzurkunde.
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Ein Gericht in den Westfjorden entscheidet: Hornbjarg ist kein Staatsland. Die Begründung stützt sich auf eine historische Grenzurkunde.