Das isländische Parlament Alþingi hat den von Inga Sæland, Ministerin für Soziales und Wohnungswesen, eingebrachten Änderungsantrag zum Gesetz über Mehrfamilienhäuser Nr. 26/1994 (Tierhaltung) angenommen. Laut der Nachrichtenagentur RÚV wurde der Antrag mit 33 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet.
WAS ÄNDERT SICH
Bislang mussten Tierhalter in Mehrfamilienhäusern die Zustimmung von zwei Dritteln der Eigentümer einholen, um Hunde oder Katzen halten zu dürfen. Diese Regelung entfällt nun vollständig. Künftig dürfen Haustiere grundsätzlich ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gehalten werden.
Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften behalten jedoch das Recht, eigene Regeln zur Tierhaltung festzulegen. Wenn Hunde oder Katzen erhebliche Belästigungen oder Störungen verursachen, kann ihre Haltung mit Zustimmung von zwei Dritteln der Eigentümer weiterhin untersagt werden.
HINTERGRUND UND DEBATTE IM VORFELD
Bereits Anfang des Jahres hatte die geplante Gesetzesänderung für Diskussionen gesorgt. Hildur Ýr Viðarsdóttir, Vorsitzende des Isländischen Wohnungseigentümerverbands, gab zu bedenken, dass das Gesetz die Rechte von Allergikern und Menschen mit großer Angst vor Hunden verletzen könne. Sie betonte, dass sowohl Tierliebhaber als auch Betroffene berücksichtigt werden müssten.
Auch Fachverbände äußerten sich damals gespalten:
– Der Isländische Tierschutzverband, der Kennel Club und der Verband verantwortungsvoller Hundehalter begrüßten den Entwurf ausdrücklich.
– Der Isländische Asthma- und Allergieverband sowie der Verband für Allergologie und Immunologie lehnten ihn entschieden ab und verwiesen auf mögliche gesundheitliche Risiken.
REAKTIONEN UND BEDEUTUNG
Viele Tierhalter sehen die Entscheidung als wichtigen Fortschritt. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Konflikten in dicht besiedelten Wohnanlagen. Inga Sæland betont, dass das Gesetz einen gerechteren Ausgleich zwischen Tierhaltern und Mitbewohnern schafft:
„Haustiere sind für viele Menschen Familie. Niemand sollte gezwungen sein, auf ein Zuhause verzichten zu müssen, nur weil er einen Hund oder eine Katze hat.“
WEITERE INFORMATIONEN
Der Änderungsantrag zum Gesetz über Mehrfamilienhäuser, Nr. 26/1994 (Tierhaltung), kann hier abgerufen werden.
Transparenzhinweis: Das Titelfoto wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient der Illustration des Ereignisses.
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