Die isländische Verbraucherschutzbehörde hat vier Betreiber kostenpflichtiger Parkplätze mit Bußgeldern belegt. Beanstandet wurden fehlende Preisangaben, irreführende Informationen und mangelhafte Beschilderungen.
Die isländische Verbraucherschutzbehörde (Neytendastofa) hat vier Verfahren gegen Unternehmen abgeschlossen, die kostenpflichtige Parkplätze an Touristenattraktionen, Flughäfen und in Parkhäusern betreiben oder verwalten. In allen Fällen stellte die Behörde Verstöße gegen Informationspflichten und Verbraucherschutzvorschriften fest. Die Unternehmen müssen Bußgelder zwischen 200.000 und 400.000 Isländischen Kronen (ISK) zahlen und ihre Beschilderung sowie die Informationen für Autofahrer verbessern.
Sannir Landvættir: Mängel an beliebten Sehenswürdigkeiten
Von dem Verfahren betroffen sind die kostenpflichtigen Parkplätze an
Kirkjufellsfoss
Hverir bei Námaskarð
Viking Park am Hjörleifshöfði
Nach Angaben der Verbraucherschutzbehörde fehlten an den Parkplätzen teilweise Preisangaben sowie ausreichend sichtbare Hinweise auf Gebühren bei Nichtzahlung. Zudem wurden Autofahrer nicht ausreichend über mögliche Zusatzkosten informiert, die bei der Nutzung digitaler Zahlungsdienste entstehen können. Am Viking Park beanstandete die Behörde außerdem, dass eine Preisübersicht fehlte und für Besucher nicht eindeutig erkennbar gewesen sei, dass bereits die Einfahrt auf das Gelände gebührenpflichtig ist. Das Unternehmen argumentierte, Gebühren von Zahlungsanbietern wie EasyPark lägen außerhalb seines Einflussbereichs. Die Behörde ordnete dennoch Verbesserungen an und verhängte ein Bußgeld von 250.000 ISK.
Kvasir Lausnir: Verstöße an mehreren Touristenparkplätzen
Die Untersuchung umfasste Parkplätze an
Hengifoss
Selafjara (Ytri Tunga)
Seljalandsfoss
Seltún
Þingvellir (P1)
Þingvellir (P2)
Þingvellir (P3)
Þingvellir (P5)
Parkhaus Kirkjusandur
Parkhaus Höfðatorg
Hier stellte die Verbraucherschutzbehörde besonders viele Mängel fest. An mehreren Standorten fehlten Preislisten vollständig, an Hengifoss war die Gebührenpflicht an einer Zufahrt nicht ausgeschildert und an mehreren Parkplätzen im Nationalpark Þingvellir fanden Besucher keinerlei Preisübersicht. In den Parkhäusern Kirkjusandur und Höfðatorg wurde zudem auf Zahlungsmöglichkeiten hingewiesen, die dort gar nicht genutzt werden konnten. Außerdem beanstandete die Behörde unvollständige oder irreführende Informationen über Zusatzkosten sowie Gebühren bei verspäteter Bezahlung. Kvasi Lausnir erklärte, inzwischen Schilder, Internetseiten und Informationssysteme überarbeitet zu haben. Die Behörde verhängte dennoch ein Bußgeld von 300.000 ISK.
Isavia: Irreführende Angaben zur automatischen Bezahlung
Betroffen sind die Parkplätze an
Flughafen Akureyri
Flughafen Egilsstaðir
Auf den Hinweisschildern wurde damit geworben, dass die Parkgebühr nach den ersten 14 Stunden automatisch abgerechnet werde. Nach Auffassung der Verbraucherschutzbehörde entstand dadurch jedoch der Eindruck, dass Autofahrer nichts weiter unternehmen müssten. Tatsächlich musste die automatische Zahlungsfunktion zuvor aktiviert werden. Die Behörde sah darin eine irreführende Information, durch die Nutzern zusätzliche Gebühren entstehen könnten. Isavia änderte die Beschilderung nach der Beanstandung, erhielt jedoch trotzdem ein Bußgeld in Höhe von 200.000 ISK.
Green Parking: Frühere Auflagen nur teilweise umgesetzt
Kontrolliert wurden unter anderem die Parkplätze an
Barónsstígur 2–4
Borgartún 18
Hafnartorg
Harpa
Reykjastræti
N1 Hringbraut
Sigtún 28
Suðurlandsbraut 24
Landspítali Hringbraut
Vatnsmýrarvegur 10
In diesem Verfahren überprüfte die Verbraucherschutzbehörde, ob Green Parking frühere Auflagen aus dem Jahr 2025 umgesetzt hatte. Zwar waren bereits Verbesserungen erfolgt, dennoch fehlten weiterhin ausreichend sichtbare Hinweise auf Gebühren bei Nichtzahlung. Darüber hinaus wurden Zusatzkosten bei digitalen Zahlungsdiensten nicht klar genug erläutert. An der Barónsstígur 2–4 sah die Behörde außerdem weiterhin die Gefahr, dass Autofahrer die Parkflächen verschiedener Betreiber verwechseln könnten. Weil Green Parking eine frühere Entscheidung der Behörde nicht vollständig umgesetzt hatte, fiel das Bußgeld mit 400.000 ISK am höchsten aus.
Behörde fordert transparente Informationen für Autofahrer
Nach Ansicht der isländischen Verbraucherschutzbehörde müssen Autofahrer bereits beim Einfahren auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz klar erkennen können, ob Gebühren anfallen, welche Preise gelten, welche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ob zusätzliche Kosten entstehen können und welche Folgen eine verspätete oder ausbleibende Zahlung hat.
Fehlende oder missverständliche Informationen könnten dazu führen, dass Verbraucher finanzielle Nachteile erleiden oder Entscheidungen treffen, die sie bei vollständiger Information nicht getroffen hätten. Deshalb wurden alle vier Unternehmen verpflichtet, ihre Beschilderung und Informationssysteme entsprechend zu überarbeiten.
Unseren Parkgebühren-Guide mit einer Google-Maps-Karte mit allen kostenpflichtigen Parkplätzen an Naturperlen gibt es hier:
Die isländische Polizei warnt vor einer Zunahme organisierter Taschendiebstähle durch ausländische Tätergruppen. Besonders betroffen sind Gullfoss, Geysir, Þingvellir, Seljalandsfoss...