Kabinett | Investitionsförderung in der Rinderzucht
Ziel der Förderung ist es, die Erfüllung der Anforderungen nach der aktuellen Rinderwohlverordnung zu beschleunigen.
Bedingungen für die Gewährung von Investitionsförderungen finden sich in Artikel 26. der Verordnung und sind zurückzuführen auf:
A. Neubau
B. Sanierung von Altbauten
Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
A. Ein detaillierter Kosten- und Umsetzungsplan mit terminiertem Projektplan.
B. Baugenehmigung oder Bestätigung einer Baubehörde, dass für den Bau keine Baugenehmigung erforderlich ist.
C. Gegebenenfalls genehmigte Zeichnungen.
D. Genehmigung der eingetragenen Grundstückseigentümer zur Umsetzung.
Die Investitionsförderung für jeden Hersteller kann bis zu 40 % der Gründungskosten betragen, wenn die Gesamtkosten eine Million ISK übersteigen. Allerdings darf jeder Erzeuger jährlich keinen höheren Beitrag als 10 % des jährlichen Gesamtbetrags der Investitionsförderung erhalten Budget.