Objektbeschreibung: Es gibt einen gemeinsamen Eingang und einen privaten Parkplatz von Hverfisgatu.
Eingangshalle mit Schrank.
Wohnzimmer Küche Seite an Seite mit großen Fenstern, die viel Licht in den Raum und einen Blick auf die Umgebung bringen.
Küche ist in Schränken eingebaut, die 2020 renovierte Innenausstattung stammt von Alno in Deutschland, was der Immobilie eine bessere Nutzung und mehr Möglichkeiten bietet. Spüle mit eingebautem Geschirrspüler und Regalen darüber und Schrank daneben. Kochfeld und Backofen mit eingebautem Kühlschrank, Oberschrank und Regal. Eingebaute Beleuchtung eingebaut und die Küchenzeile kann bei Nichtgebrauch geschlossen werden, sodass sie Teil des Wohnzimmers wird.
Badezimmer ist mit Stoff bezogen, ein Tisch mit Waschbecken, darüber ein Spiegel, unter dem Tisch ist ein Anschluss für eine Waschmaschine und einen Trockner. Großes Badezimmer mit Ober- und Unterschränken und einem Tisch an der Wand. Duschkabine und Toilette,
Bodenbelag Wohnungen sind mit lackierten Wänden verlegt, was der Immobilie einen gewissen Charakter verleiht.
Alle wichtigen Dienstleistungen sowie Erholung und das geschäftige Leben von Reykjavík sind zu Fuß erreichbar.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Björg Kristín Sigþórsdóttir, Telefon: 771-5501 bjorgkristin@101.is oder Kristín Sigurey Sigurðardóttir Durchwahl. Telefon: 820-8101 kristin@101.is
Buchen Sie eine Besichtigung unter bjorgkristin@101.is oder telefonisch 771-5501.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
1. Stempelsteuer auf den Kaufvertrag – 0,8 % des Immobilienwerts (oder 0,4 % für den ersten Kauf des Käufers) oder 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr für jedes Dokument ISK. 2.500
3. Leihgebühr des Kreditinstituts – im Allgemeinen etwa 1,0 % des Anleihenkapitals.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe ISK. 65.000-. mit MwSt
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Reykjavík Real Estate ermutigt potenzielle Käufer, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine detailliertere Zustandsinspektion hinzuzuziehen.
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015 über den Verkauf von Immobilien und Schiffen. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtbesichtigung des Grundstücks, kann aber keine Aussage über die Beschaffenheit und Beschaffenheit der nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks machen, z. B. Rohre, Abflüsse, Abwässer, Dach usw.