Das Bezirksgericht Reykjavík hat die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa und die Insolvenzmasse der Fluggesellschaft Air Berlin von den Ansprüchen von Isavia wegen unbezahlter Servicegebühren freigesprochen, nachdem Lufthansa den Betrieb von Air Berlin nach deren Insolvenz im Jahr 2017 übernommen hatte.
Der Streit drehte sich auch um die Frage, ob die Entscheidung des deutschen Gerichts in dem Fall für Isavia bindend gewesen sei.
Die Geschichte des Falles geht dahin, dass Lufthansa sich weigerte, Rechnungen für Dienstleistungen am Flughafen Keflavík zu bezahlen, was damit endete, dass der Richter in Suðurnesj auf Antrag von Isavia eines der Flugzeuge des Unternehmens beschlagnahmte.
Dagegen hielt die Lufthansa aufgrund der Entscheidung des Kölner Gerichts die Begleichung der Forderung für unzulässig und damit ein Flugverbot für die Flugzeuge des Unternehmens.
Isavias Argument war nicht stichhaltig
Dass die Entscheidung des deutschen Gerichts in Island Rechtswirkung entfalte, lehnte Isavia strikt ab und wollte vielmehr sagen, dass Lufthansa den Fall vor isländische Gerichte hätte bringen sollen.
Das Bezirksgericht Reykjavík lehnte den Antrag ab und stimmte Isavias Argument, dass deutsche Gerichte in diesem Fall nicht zuständig seien, nicht zu. Das Gericht verwies unter anderem auf das Lugano-Übereinkommen, dem sowohl Island als auch Deutschland beigetreten sind. Es sieht die gemeinsame Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten des Übereinkommens vor.
Das Bezirksgericht vertrat unter anderem die Auffassung, dass Isavia nicht versucht hatte, vor den deutschen Gerichten Berufung einzulegen, und wies Isavias Einwand zurück, dass die Entscheidung des Gerichts in Köln gegen die öffentliche Ordnung in Island verstoße.
Lufthansa wurde daher von sämtlichen Ansprüchen Isavias freigesprochen und die Prozesskosten erlassen.