Island hat ein Walfangverbot nicht beschlossen – Reuters stellt ursprüngliche Darstellung richtig
Reuters hat seine Meldung vom 10. September 2026 über ein angeblich geplantes Verbot des kommerziellen Walfangs in Island korrigiert. Vorausgegangen war ein Hinweis von SALTY.LAVA, wonach die ursprüngliche Darstellung der Nachrichtenagentur nicht mit der offiziellen isländischen Parlamentsagenda übereinstimmte.
In der ursprünglichen Reuters-Meldung vom 10. September hieß es: „Island will den kommerziellen Walfang beenden.“ Die Regierung in Reykjavik wolle im Februar einen Gesetzentwurf für ein dauerhaftes Verbot einbringen. Auch die englische Fassung meldete, Islands Regierung werde im Februar einen Gesetzentwurf zum Verbot des Walfangs vorlegen.
Diese Darstellung warf Fragen auf, denn aus der offiziellen Parlamentsagenda für die Legislaturperiode 2026/27 geht eine solche Entscheidung nicht hervor.
SALTY.LAVA wies Reuters deshalb auf die konkrete Formulierung in der offiziellen Regierungsagenda hin. Unter Punkt 14 ist für Februar lediglich ein Gesetzentwurf zur Änderung beziehungsweise umfassenden Überarbeitung des Walfanggesetzes Nr. 26/1949 vorgesehen.
In der Begründung heißt es, dass das geltende Walfanggesetz aus dem Jahr 1949 stammt und seit seinem Inkrafttreten nur geringfügig verändert wurde. Bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzentwurfs soll auf den Bericht einer Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2025 zurückgegriffen werden.
Dabei soll besonderes Augenmerk auf die dort dargestellten Überlegungen zu einem dauerhaften Walfangverbot gelegt werden. Gleichzeitig verweist die Regierung ausdrücklich auf die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen, unter anderem im Hinblick auf die Berufsfreiheit und das Eigentumsrecht.
Arbeitsgruppe untersuchte drei Möglichkeiten
Der Bericht der von der isländischen Regierung eingesetzten Arbeitsgruppe ist für die Einordnung entscheidend. Die Arbeitsgruppe untersuchte verschiedene Möglichkeiten für die zukünftige Regelung des Walfangs.
Im Mittelpunkt standen drei Optionen:
- ein dauerhaftes Verbot des Walfangs
- eine Einschränkung des Walfangs
- eine Fortsetzung des Walfangs
Die Arbeitsgruppe hat keine dieser drei politischen Optionen ausgewählt oder empfohlen. Vielmehr wurden die rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Konsequenzen der jeweiligen Möglichkeiten untersucht und dargestellt.
Damit lässt sich aus dem Arbeitsgruppenbericht nicht ableiten, dass sich die Regierung bereits für ein Walfangverbot entschieden hat.
Auch die aktuelle Regierungsagenda legt sich nicht auf eine dieser drei Varianten fest. Sie kündigt eine umfassende Überarbeitung des bestehenden Walfanggesetzes an und verweist dabei ausdrücklich auf die verschiedenen rechtlichen Fragen rund um ein mögliches dauerhaftes Verbot.
Was im Februar 2027 geplant ist
Unter Punkt 14 der Parlamentsagenda 2026/27 steht ein „Frumvarp til laga um breytingu á lögum um hvalveiðar, nr. 26/1949 (endurskoðun)“ – also ein Gesetzentwurf zur Änderung beziehungsweise umfassenden Überarbeitung des Walfanggesetzes.
Als Termin ist Februar angegeben. Die Regierung kündigt damit eine grundlegende Neufassung des Walfangrechts an. Eine konkrete Entscheidung darüber, ob der kommerzielle Walfang künftig verboten, eingeschränkt oder fortgesetzt werden soll, enthält die Agenda jedoch nicht.
Reuters überprüft und korrigiert die Meldung
Nach dem Hinweis von SALTY.LAVA überprüfte Reuters die ursprüngliche Meldung. Ein Reuters-Korrespondent im Berliner Reuters-Newsroom, hatte zunächst mitgeteilt, die Redaktion prüfe, ob tatsächlich ein Fehler vorliege. Die Grundlage der deutschen Meldung sei die Reuters-Fassung aus Kopenhagen gewesen, die sich auf eine Erklärung der isländischen Regierung berufen habe.
Am 12. September teilte Reuters der Chefredakteurin von Salty.Lava, Mirjam Lassak, schließlich mit, die Meldung sei überprüft worden und müsse korrigiert werden.
Die ursprüngliche Überschrift
„Kehrtwende: Islands Regierung will kommerziellen Walfang beenden“
wurde geändert in:
„Korrigiert – Island erwägt Verbot des kommerziellen Walfangs“
„Stellt in der Überschrift und im ersten Satz richtig: Verbot wird erwogen, ist aber nur eine von mehreren Optionen. Kopenhagen, 10. Sep (Reuters) – Island erwägt ein Verbot des kommerziellen Walfangs. Die Regierung prüfe derzeit verschiedene Optionen zur Aktualisierung ihres Walfanggesetzes, wobei sie der Möglichkeit eines dauerhaften Verbots besondere Aufmerksamkeit schenke, hieß es am Mittwoch auf der Webseite der Regierung.“
Sowohl englische als auch die deutsche Reuters-Fassung wurde entsprechend geändert. Die ursprüngliche Aussage, Island wolle den kommerziellen Walfang beenden, wurde damit zurückgenommen.
Reuters bedankt sich für den Hinweis
In einer Mitteilung an SALTY.LAVA erklärte ein Reuters-Korrespondent am 12. September, die Redaktion habe die Meldung überprüft und entschieden, dass sie korrigiert werden müsse. Reuters sei für den Hinweis dankbar. Das Bestreben der Nachrichtenagentur sei stets, dass sich Reuters-Meldungen durch „absolute Verlässlichkeit“ auszeichnen. Medien wie die FAZ, taz, Die Zeit, Deutschlandfunk, watson, Der Standard oder die IcelandReview hatten diese falsche Passagen übernommen.
Damit korrigiert Reuters genau den Punkt, auf den SALTY.LAVA hingewiesen hatte: Die isländische Regierung hat bislang nicht erklärt, dass sie den kommerziellen Walfang definitiv verbieten will.
Fest steht vielmehr, dass im Februar 2027 ein Gesetzentwurf zur grundlegenden Überarbeitung des Walfangrechts vorgelegt werden soll. Ein dauerhaftes Verbot wird dabei ausdrücklich als Möglichkeit berücksichtigt. Daneben stehen jedoch die ebenfalls untersuchten Optionen einer Einschränkung oder einer Fortsetzung des Walfangs.
Wie der Gesetzentwurf im Februar 2027 konkret aussehen wird, ist derzeit offen. Erst dann wird sich zeigen, welchen Weg die isländische Regierung tatsächlich einschlägt.
