Neue Verordnung zu kommunalen Bevölkerungswahlen Nr. 922/2023 wurde bestätigt und veröffentlicht in Amtsblatt.
Die Verordnung befasst sich mit Bevölkerungswahlen auf der Grundlage von Artikel 133. Kommunalverwaltungsgesetze, die nicht elektronisch umgesetzt werden. Ziel der Verordnung ist es, kommunale Bevölkerungswahlen zu vereinfachen und deren Umfang zu verringern sowie die Befugnisse der Gemeinden im Hinblick auf das Wahlrecht bei beratenden Bevölkerungswahlen zu erhöhen. Die Verordnung soll auch dazu dienen, die demokratische Teilhabe und die Zukunftsfähigkeit der Kommunen zu erhöhen und so die Ebene der Kommunalverwaltung insgesamt zu stärken.
Es gibt drei Arten von Kommunalwahlen, die alle in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Es geht um:
- Wahlen in einen Ausschuss, der sich mit Angelegenheiten eines Teils einer Gemeinde befasst, vgl. Artikel 38 Kommunalverwaltungsgesetz.
- Kommunale Konsolidierungswahlen, vgl. Artikel 119 Kommunalverwaltungsgesetz.
- Einwohnerwahlen zu Einzelthemen, vgl. Artikel 107 und 108 Kommunalverwaltungsgesetz.
Richtlinien zur Umsetzung
Das Ministerium hat außerdem Anweisungen zur Durchführung von Bevölkerungswahlen veröffentlicht seine Website.
Besonderes Augenmerk wird auf die Änderungen bei der Durchführung von Kommunalwahlen gelegt, die auf Initiative der Kommunalverwaltung stattfinden und nicht bindend sind.
Die Kommunalverwaltung kann nun beschließen, eine Bevölkerungswahl für ein bestimmtes Alter der Bevölkerung, zum Beispiel 16-20 Jahre oder 60 Jahre und älter, für Ausländer, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Gemeinde haben, oder für Einwohner, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einer Gemeinde haben, durchzuführen bestimmter Teil der Gemeinde. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die Durchführung und Organisation solcher Wahlen deutlich geringer sein wird als bei anderen verbindlichen Kommunalwahlen. Ziel der Änderungen ist unter anderem, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, das demokratische Bewusstsein und Wissen junger Menschen zu fördern und die demokratische Teilhabe ausländischer Bürger zu erhöhen. Den Kommunalbehörden wird insbesondere empfohlen, sich mit den neuen Regelungen für solche Wahlen vertraut zu machen.