Vermieter sind nach den Bestimmungen des Wohnungsmietgesetzes verpflichtet, „die Mieträume in einem vermietbaren Zustand zu halten“. Daher ist es wichtig, dass Mieter reagieren, mit ihren Vermietern Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen über die Umsetzung von Kündigungen, Rabatten oder Zahlungsunterbrechungen einholen, solange Unklarheiten über das Mietverhältnis bestehen.
Dies geht aus einer Mitteilung von hervor Der Verbraucherverband Doch die Mieterbetreuer des Vereins haben in den letzten Tagen Anfragen von Mietern in Grindavík erhalten.
Beide Interessen müssen ausgehandelt werden
Auf der Website der Mieterhilfe leijendur.is ist es, Informationen über Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter zu finden.
In der Ankündigung heißt es, es sei klar, dass die Mieter von Grindvík nicht in ihren Räumlichkeiten wohnen können, da sie wie andere gezwungen seien, die Stadt zu verlassen. Es bestehe zudem große Unsicherheit darüber, wann die Menschen zurückkehren dürfen und ob Mietwohnungen beschädigt seien.
„Es liegt im Interesse beider Parteien, bei Unsicherheit über die Umsetzung einer Kündigung, eines Rabatts oder einer Zahlungsunterbrechung zu verhandeln.“ Kommt es zu keiner Einigung, kann der Mieter zum Rücktritt greifen. „Es ist wichtig, alle Mitteilungen und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, damit es später nicht zu Konflikten aufgrund unterschiedlicher Auffassungen kommt“, heißt es in der Mitteilung.
Unkontrollierbare Umstände
Darin heißt es auch, dass sich das Hausmietgesetz nicht direkt mit den in Grindavík herrschenden Situationen befasst, vor allem weil es unkontrollierbare Situationen gibt, die in keiner Weise auf die Schuld des Mieters oder des Vermieters zurückzuführen sind. Daher besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit, aber obwohl das Gesetz unkontrollierbare Situationen wie Erdbeben oder Vulkanausbrüche nicht regelt, hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag gemäß seinen Bestimmungen zu kündigen, wenn:
„Die Wohnung verschlechtert sich während der Mietzeit aus Gründen, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, so dass sie für die vorgesehene Nutzung nicht mehr brauchbar ist oder nach Auffassung des Gesundheitsamtes als gesundheitsschädlich gilt…
…oder wenn die Rechte des Mieters aufgrund gesetzlicher oder sonstiger behördlicher Anordnungen erheblich gemindert werden oder weil er gegen die Pflichten der Immobilie verstößt.“
Laut Verbraucherzentrale muss der Widerruf schriftlich erfolgen, SMS oder E-Mail genügen jedoch. Außerdem heißt es, dass der Kündigungsgrund beigefügt werden muss und der Mieter die Schlüssel an den Vermieter zurückgeben muss.
Das Mietgesetz sieht vor, dass der Mieter solange Miete zahlt, bis er die Wohnung geräumt hat, was unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich ist.
„Obwohl das Gesetz sich nicht damit befasst, halten es die Anwälte des Verbraucherschutzbundes für wahrscheinlich, dass die Kündigung in Betracht gezogen wird, auch wenn die Rückgabe der Wohnung nicht vollständig erfolgt.
„Es ist ungewiss, wann die Bewohner nach Grindavík zurückkehren können, und wenn der Mieter den Mietvertrag kündigen möchte, wäre es für Vermieter und Mieter am natürlichsten, eine Einigung darüber zu erzielen, wie der Mieter mit seinem Hab und Gut umgehen wird“, sagte er heißt es in der Ankündigung.
Rabatt für Wartung und Reparaturen
Darüber hinaus heißt es in der Ankündigung der Organisation, dass Mieter einen Rabatt auf den Mietpreis aushandeln können, wenn die Menschen nach Grindavík zurückkehren dürfen, während die notwendigen Reparaturen sowohl an den Mietwohnungen als auch an der Infrastruktur in der Stadt durchgeführt werden. Das Gesetz sieht einen Rabatt auf den Mietpreis im Zusammenhang mit einer reduzierten Nutzung während der Wartung vor. Eine Vereinbarung über einen Rabatt bedarf der Schriftform.
Der Verein erinnert außerdem Personen, die ihre Wohnungen an das vertriebene Grindvíkin verliehen oder vermietet haben, daran, wie wichtig es ist, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, und dass die Bestimmungen des Hausmietgesetzes auch dann gelten, wenn der Mieter keine Zahlung erhält.
Hier finden Sie gute Informationen über alles rund um die Vermietung von Wohneigentum auf Isländisch, Englisch und Polnisch.
Weitere Informationen für Mieter und Vermieter finden Sie auf der Website der Mieterhilfe des Verbraucherverbandes leijendur.is. Du kannst Senden Sie hier Anfragen oder rufen Sie jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 12:30 und 15:00 Uhr den Verbraucherverband unter der Telefonnummer 545 1200 an.