Kristinn H. Gunnarsson, Herausgeberin von Bæjarin Besta, hat gegen den Ethikkodex des isländischen Journalistenverbandes (BÍ) verstoßen.
Dies geht aus der Entscheidung der Ethikkommission von BÍ hervor und besagt, dass die Straftat verwerflich ist.
Ívar Örn Hauksson meldete Kristinn der Ethikkommission aufgrund von Neuigkeiten auf der Website von Bæjarin besta am 31. Oktober 2023 und später über die Fischerei in Sunnudalsá.
Habe nicht geantwortet
Ívar sagt, dass er am 15. Oktober nach Sunnudalsá in Arnarfjörður ging und dort im Auftrag von Leuten, die ihn eingeladen hatten, dorthin zu kommen und zu fotografieren, beim Angeln fotografierte. Die Männer suchten nach Zuchtlachs, von dem sie glaubten, er sei einem Seeschweinbrand entkommen. Ívar veröffentlichte daraufhin ein Video der Jagd auf YouTube.
Bæjarins besta veröffentlichte daraufhin Nachrichten mit Screenshots aus Ívars Video, ohne Quellen zu nennen. Darüber hinaus wurden Bilder von Ívar selbst veröffentlicht, der nicht auf der Jagd war. Seiner Meinung nach könnte es so interpretiert werden, dass Ívar selbst ein Wilderer war.
Ívar durfte nicht auf die Berichterstattung reagieren, bis der Medienausschuss zuvor eine Geldstrafe gegen die Medien verhängt hatte. Dann musste er Widerlegungen vorbringen, die Kristinn anfechtete.
Kristinn reagierte nicht auf die Beschwerde bei der Ethikkommission. Nach Angaben der Ethikkommission hat er gegen Artikel 2 verstoßen. und Artikel 3 des Verhaltenskodex, weil er Ívar nicht das Recht einräumte, auf Anfrage Einwände zu erheben oder Korrekturen vorzunehmen.
Dann verstieß er auch gegen den Verhaltenskodex, da er die von ihm verwendeten Fotos nicht urheberrechtlich benennen konnte.