Gestern wurde einem Grundstückseigentümer die Entfernung einer Sonnenterrasse im Garten seines Grundstücks in Fossvogur auferlegt, wofür ihm eine tägliche Geldstrafe an seinen Nachbarn auferlegt wurde. Es steht auf dem Gemeinschaftsgrundstück der Nachbarn, dem Beklagten stand jedoch laut Urteil des Landsrêt eine Plattform zur Nutzung zur Verfügung.
Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Solarplattform den Wert des Grundstücks gemindert und die Interessen des Nachbarn aufgrund der nichtgesetzlichen Regeln des Nachbarschaftsrechts beeinträchtigt habe.
Die Veranda wurde 2008 erbaut und befand sich auf dem Gemeinschaftsgrundstück der Nachbarn. Der Bau erfolgte, bevor der Beklagte das Untergeschoss des Gebäudes kaufte, doch sein Nachbar berief sich darauf, dass der Bau vom Eigentümer des Obergeschosses nicht genehmigt worden sei.
Einwilligung nicht nachgewiesen
Im Urteil des Bezirksgerichts, das vom Landesgericht weitgehend bestätigt wurde, wurde festgestellt, dass der Beklagte die Beweislast dafür trage, dass eine Einwilligung erteilt worden sei. Nichts deutete darauf hin, dass seine Nachbarin oder deren Ehemann, dem die Wohnung zum Zeitpunkt des Baus der Terrasse gehörte, dem Projekt zugestimmt hätten.
Dem Mann wurde befohlen, die Solarplattform zu entfernen, wofür, wie bereits erwähnt, eine tägliche Geldstrafe in Höhe von 50.000 ISK pro Tag an seinen Nachbarn gezahlt wurde.