Vorschlag zur Änderung der Betriebsgenehmigung – Arctic Sea Farm hf. in den Tiefen von Ísafjörður
05. Juni 2023 | 13:00
Vorschlag zur Änderung der Betriebsgenehmigung – Arctic Sea Farm hf. in den Tiefen von Ísafjörður
Die Umweltbehörde hat einen Vorschlag zur Änderung der Betriebslizenz der Arctic Sea Farm hf ausgearbeitet. in den Tiefen von Ísafjörður. Bei der Änderung geht es vor allem um eine Vergrößerung des Umfangs sowie eine Änderung des Typs. Die aktuelle Lizenz erlaubt bis zu 5.300 Tonnen Regenbogenforellen-Biomasse, aber nach der Änderung wird der Umfang bis zu 8.000 Tonnen Biomasse mit einem Maximum von 5.200 Tonnen fruchtbaren Lachsen betragen.
Das Projekt wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen und die Planungsbehörde veröffentlichte dazu am 28. Januar 2021 eine Stellungnahme. Das Projekt passt sowohl in die Tragfähigkeitsbewertung als auch in die Risikobewertung des norwegischen Meeresforschungsinstituts für Ísafjörður. In der Stellungnahme der Planungsbehörde heißt es, dass sich der Brand aufgrund der erhöhten Ansammlung von Nährstoffen unter und in der Nähe der Ställe negativ auswirken wird. Die Auswirkungen hängen von den Bedingungen an jedem Ort ab und sind größtenteils reversibel, wenn genügend Restfläche vorhanden ist und das Feuer gestoppt wird und das Verhalten des Feuers entsprechend der tatsächlichen Situation in den landwirtschaftlichen Gebieten kontrolliert wird. Das Umweltamt weist darauf hin, dass im Vorschlag für die Arbeitserlaubnis der Organisation für die Tätigkeit Bestimmungen enthalten sind, die besagen, dass die Organisation die Exposition von Jungtieren einseitig hinauszögern kann. Die Ergebnisse der Überwachung deuten darauf hin, dass die Umweltbedingungen im Brutgebiet ungünstig sind und dass weitere Ruhe nötig ist. Die Umweltbehörde hat im Bewertungsprozess des Projekts Bewertungen vorgelegt und ist der Ansicht, dass die besprochenen Bedingungen im Überwachungsplan des Betreibers zusammen mit den Bestimmungen in der Arbeitserlaubnis widergespiegelt werden.
Kommentare zum Arbeitsgenehmigungsvorschlag müssen schriftlich erfolgen und an die Umweltbehörde gesendet werden (ust@ust.is) mit der Bezeichnung UST202003-448. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis einschließlich 3. Juli 2023. Der Bericht wird bei Erteilung der Arbeitserlaubnis beigefügt, vgl. Artikel 6 Verordnung Nr. 550/2018.
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