Detaillierte Beschreibung der Wohnung:
Die Wohnung ist als 86,6 m2 mit einem gemeinsamen Abstellraum von 4,6 m2 aufgeführt. Insgesamt ist die Wohnung 91,2m2 groß. Baujahr 1972. Parkettböden und Fliesen.
Halle mit Schränken.
Das Wohn- und Esszimmer sind hell und gemütlich. Zugang zu einem großen Südbalkon mit großer und schöner Aussicht.
Hauptschlafzimmer mit Einbauschränken und Balkon nach Norden.
Kinderzimmer mit Schrank.
Küche mit ordentlichem Interieur, Kochnische. Fliesen an Küchenwänden.
Waschküche in der Küche. Fenster.
Badezimmer mit Fliesen an den Wänden. Interieur und Badewanne.
Privater Speicher in gemeinsamem Besitz.
Gemeinsamer Trockenraum mit Fahrradkeller.
In der Nähe von Kindergärten, Schulen, Erholungsgebieten und Dienstleistungen.
Eine gut geführte Wohnungsbaugesellschaft, in der die Dacharbeiten abgeschlossen sind.
In der Nähe von Kindergärten, Schulen, Erholungsgebieten im Freien und verschiedenen Dienstleistungen.
Der Zustand des Gebäudes ist gut, da am Gebäude Mauerwerks- und Dachreparaturen durchgeführt wurden.
Ein idealer Erstkauf!
Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Svavar Friðriksson asst. laut Telefon 623-1717 – svavar@fstorg.is und Sigurður Gunnlaugsson Immobilienmakler. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine kostenlose und schuldenfreie Bewertung Ihrer Immobilie erhalten möchten.
Gebühren, die der Käufer aufgrund des Immobilienkaufs tragen muss:
1. Die Stempelsteuer auf die Immobilienbewertung beträgt 0,8 %, jedoch 0,4 % für Erstkäufe und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr: Kaufvertrag, Bürgschaft, Hypothekenlizenz, Verzicht usw. beträgt ISK 2.500 pro Dokument.
3. Fremdkapitalkosten laut Preisliste des jeweiligen Kreditinstituts.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
5. Der Käufer des Grundstücks zahlt bei der Verlegung eine Planungspauschale in Höhe von 0,3 % der endgültigen Brandschadenschätzung des Grundstücks.
Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Der Immobilienmakler rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die bereitgestellten Informationen
in dieser Verkaufszusammenfassung, öffentliche Aufzeichnungen, an den Verkäufer selbst und gegebenenfalls an die Wohnungsbaugesellschaft.
Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002.
Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie.
Über deren Zustand und Ausstattung kann der Immobilienmakler keine Ansprüche erheben