30 Tage Gefängnis wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die auf einem Feld endete
Das Bezirksgericht Nordost hat einen Mann zu 30 Tagen Bewährung verurteilt und ihm den Führerschein entzogen, weil er ein Auto mit einer Geschwindigkeit von mindestens 142 Kilometern gefahren und durch fahrlässiges Fahren Körperverletzung verursacht hatte.
Dem Mann wurde ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln vorgeworfen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Straße, auf der er fuhr, betrug jedoch 90 Kilometer. Darüber hinaus wurde ihm ein Verstoß gegen das Allgemeine Strafgesetzbuch vorgeworfen.
Der Mann bestritt die Schuld und betrachtete das ihm zugeschriebene Verhalten als unbewiesen. Außerdem wollte er sagen, dass seine Schuld erloschen sei.
Das Fahrzeug stand auf dem Feld in Flammen
Tatsache ist, dass die Polizei am 6. November 2020 um 14:30 Uhr einen Bericht über einen Autoüberschlag in der Nähe der Stadt Syðri Bægisár in Öxnadal erhielt. Als die Polizei im Park eintraf, lag das Auto etwa 16 Meter von der Straße entfernt kopfüber und der Motorraum sowie der Fahrgastraum standen in Flammen. Fahrer und Beifahrer lagen auf dem Feld und wurden versorgt.
Spuren am Unfallort deuteten darauf hin, dass das Fahrzeug auf der Ringstraße in Öxnadal nach Norden gefahren war. In einer weiten Kurve unterhalb von Syðri Bægisá schien das Fahrzeug geradeaus aus der Kurve heraus und am Straßenrand entlanggefahren zu sein, bis es über einem Rohr unter der Straße in eine Böschung prallte.
Dann warf sie sich auf das Feld, wo sie getroffen wurde und kopfüber umfiel.
In dem Fall ging es um die Meinung eines Professors für Maschinenbau an der Universität Island über die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls. Dem Gutachten zufolge betrug die vorgesehene Geschwindigkeit des Wagens 154 km/h, die höchstmögliche Geschwindigkeit lag jedoch bei 165 km/h und die niedrigste bei 142 km/h.
Die Verteidigung des Mannes stellte die Meinung des Professors nicht in Frage, sondern äußerte sich zu dessen Annahmen. Die polizeilichen Ermittlungen hielt er für nicht verlässlich genug, sie seien aber Voraussetzung für die Schlussfolgerung des Gutachtens.
Der Fehler liegt nicht in der Verjährungsfrist
Das Gericht wies den Standpunkt des Mannes zurück und vertrat im Gegenteil die Auffassung, dass die polizeilichen Ermittlungen detailliert durchgeführt und der Tatort sorgfältig untersucht worden seien. Es gab in dem Fall nichts, was die Meinung des Professors auf den Kopf gestellt hätte.
Das Gericht lehnte den Einwand des Angeklagten ab, seine Schuld sei verjährt. Der Grund dafür war, dass seine Straftat mit einer Bewährungsstrafe bedroht war und die Verjährungsfrist daher fünf Jahre und nicht zwei Jahre betrug. Die Anklage wurde im Dezember 2023 erhoben und die Anklage war daher nicht verjährt.
Abschließend heißt es in dem Urteil, dass der Mann nicht vorbestraft sei und es nicht zu leugnen sei, dass der Unfall ihn belastet habe. Der durch sein Verhalten verursachte Schaden sei hingegen erheblich für die Gesundheit der Fahrzeuginsassen. Gleichzeitig war das Verhalten für andere gefährlich.