Der Vatnajökull-Nationalpark hat neue Regeln für den Einsatz von Drohnen eingeführt. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass für die Verwendung von Drohnen zu Freizeitzwecken im Allgemeinen keine Sondergenehmigung erforderlich ist und die allgemeinen Regeln des Zentralamts für Transportwesen befolgt werden müssen. In einigen Regionen gelten jedoch regionale Einschränkungen.
Im Vatnajökull-Nationalpark ist der Einsatz von Drohnen zu Freizeitzwecken grundsätzlich erlaubt, in einigen Gebieten gelten jedoch regionale Einschränkungen. Die allgemeinen Regeln des Zentralamts für Transportwesen müssen befolgt werden, es gelten jedoch auch die Regeln des Vatnajökull-Nationalparks (allgemein und regional). Die Regeln des Vatnajökull-Nationalparks bezüglich der Verwendung von Fluggebühren sollen zu den Zielen des Nationalparks beitragen: Schutz der Tierwelt, Sicherheit und Qualität des Besuchererlebnisses sowie Vermeidung von Umweltverschmutzung.
In einigen Regionen gelten regionale Bestimmungen bezüglich der Freizeitnutzung von Drohnen: am Skaftafellsjökull, Jökulsárlón und Dettifoss. An einigen Stellen ist die Verwendung von Drohnen nicht erlaubt, um ein friedliches Erlebnis und/oder Vogelschutz zu gewährleisten. In acht Gebieten muss für die Verwendung von Drohnen eine mündliche Genehmigung der Ranger eingeholt werden. Alle Informationen zur Nutzung von Drohnen zu Freizeitzwecken finden ihr hier.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Änderungen nur für die Nutzung von Drohnen zu Freizeitzwecken gelten. Wenn ein Projekt, das die Nutzung von Flugrechten erfordert, in irgendeiner Weise kommerzieller Natur ist (Filmproduktion, Werbung, Forschung usw.), muss im Serviceportal des Vatnajökull-Nationalparks eine entsprechende Genehmigung beantragt werden.
Foto: Vatnajökulsþjóðgarður