Hulda Ragnheiður Árnadóttir, CEO von Natural Disaster Insurance Íslands, sagt in einem Interview mit mbl.is, dass die Naturkatastrophenversicherung nicht den Schaden versichern müsste, der entstehen würde, wenn Wasserleitungen in Häusern beschädigt würden, wenn aufgrund eines möglichen Ausbruchs kein heißes Wasser mehr fließt in der Nähe von Svartsengi.
Jón Gunnar Ásbjörnsson, Anwalt der Anwaltskanzlei Landslög, hält das nicht für so klar.
Es besteht große Sorge, dass in Suðurnesj alles ohne heißes Wasser sein wird, wenn das Kraftwerk in Svartsengi und sein Betrieb aufgrund eines möglichen Ausbruchs in der Gegend eingestellt werden.
Abgesehen von all den Problemen, die mit der fehlenden Warmwasserversorgung einhergehen, besteht auch die Gefahr, dass die Wasserleitungen einfrieren und platzen, wenn kein Warmwasser mehr durch sie fließt.
Dies würde zu enormen finanziellen Verlusten führen.
Sagt, der Schaden sei indirekt
Auf die Frage, ob die isländische Naturkatastrophenversicherung Schäden abdeckt, die aufgrund dieser Ursachen in den Wasserleitungen in den Häusern der Menschen auftreten könnten, sagt Hulda, dass es sich um einen indirekten Schaden handele, da dies auf den Ausfall des Kraftwerks zurückzuführen sei.
Sie sagt, die Naturkatastrophenversicherung entschädige nur direkte Sachschäden.
„Das ist nicht durch Islands Naturkatastrophenversicherung abgedeckt“, sagt Hulda.
Hält es für wahrscheinlich, dass eine Naturkatastrophenversicherung solche Schäden abdecken muss
Allerdings hält Jón Gunnar es für wahrscheinlich, dass Schäden an Innenrohren unter diesen Bedingungen durch eine Naturkatastrophenversicherung abgedeckt sind.
Er sagt, dass Innenrohre von der Pflichtversicherung abgedeckt seien, da die Rohre Teil oder Sicherheit des Grundstücks selbst seien. Gebäude, Hausrat und bewegliche Vermögenswerte, die von einer Versicherungsgesellschaft mit isländischer Lizenz gegen Feuer versichert sind, sind gegen Naturkatastrophen versichert.
„Es hängt direkt mit dem Ausbruch zusammen, würde ich sagen. „Wenn ein Teil der Pflichtversicherung durch ein Versicherungsereignis, beispielsweise einen Brand, beschädigt wird, ist meiner Meinung nach nichts anderes als ein direkter Schaden versichert“, sagt er und fügt hinzu:
„Ich glaube, dass mit dem Vorbehalt des unmittelbaren Schadens im Gesetz zur Naturkatastrophenversicherung eher indirekte Schäden wie Schäden aus Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn und dergleichen ausgeschlossen werden, nicht aber Schäden an der Immobilie selbst.“
Die Aktivierung in Svartsengi. Es wird angenommen, dass sich dort in der Nähe das Zentrum des Landriesen befindet.
mbl.is/Hákon

