7.11.2024
Am 4. November 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine geringfügige Änderung des Generalplans von Rangárþing Eystra 2020–2032, der am 18. Juli 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung besteht darin, die Abgrenzung des Campinggebiets in Hvolsvöllur (AF55) zu ändern und es von 5,2 auf 5,4 Hektar zu erweitern. Dadurch verringert sich die landwirtschaftliche Fläche. Gleichzeitig verändern sich die Grenzen des Stadtgebietes.
Das Verfahren stellte eine unwesentliche Änderung des Hauptplans gemäß Absatz 2 dar. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.