Bestätigung einer Änderung im Masterplan der Gemeinde Hornafjörður aufgrund der Erhöhung der Anzahl der Unterkunftsplätze in Seljavellir 2A
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Am 11. April 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine unbedeutende Änderung des Masterplans 2012–2030 von Hornafjörður, der am 7. März 2024 vom Stadtrat genehmigt wurde.
Durch die Änderung wird die Anzahl der Übernachtungsplätze im Handels- und Dienstleistungsgebiet von VÞ10 von 20 auf 30 erhöht. Sonderbestimmungen ändern sich, nicht jedoch der Plan.
Das Verfahren stellte eine unwesentliche Änderung des Hauptplans gemäß Absatz 2 dar. Artikel 36 Organisationsgesetz Nr. 123/2010.
Sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Amtsblatts in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, auf die Hauptplanungsänderung auf der Planungswebsite der Planungsagentur und im Planungsportal zuzugreifen.