30.10.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 29. Oktober 2024 eine Änderung des Zentralplans der Region Hvalfjörður 2020–2032, die am 25. September 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung umfasst die Festlegung einer 10,8 ha großen Gewerbe- und Dienstleistungsfläche (VÞ20) und die Freizeitfläche (F21) wird entsprechend verkleinert. Erwartet werden eine dauerhafte Residenz, 22 Gästehäuser für bis zu 95 Gäste, 2 Servicegebäude, ein Restaurant, ein Campingplatz und Personalwohnungen.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.