26.11.2024
Am 26. November 2024 bestätigte die Planungsbehörde eine geringfügige Änderung des Masterplans 2022–2034 von Suðurnesjabær, der am 2. Oktober 2024 vom Stadtrat genehmigt wurde.
Die Änderung bedeutet, dass die maximale Größe kleiner Häuser 47 m beträgt2 statt 30m2 davor und damit erhöht sich das maximale Bauvolumen am Block VÞ6 bis Gauksstaðir von 800 m2 bis 1050 m2.
Es wurde gemäß Absatz 2 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.