Das Ministerium für Kultur und Handel hat gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz verstoßen und die Antwort des Ministeriums auf die Anfrage des Parlamentarischen Ombudsmanns wurde wiederholt verspätet und schlecht aufgenommen.
Dies geht aus der Website des Büros des Parlamentarischen Ombudsmanns hervor.
Der Ombudsmann kritisierte auch das Vorgehen des Ministeriums, nachdem Beschwerden über Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen im Ministerium eingegangen waren.
Bei den in Rede stehenden Verzögerungen handelte es sich zum einen um die Bearbeitung einer Verwaltungsbeschwerde durch das Ministerium ab Mitte 2021 und zum anderen um einen Fall vom Anfang letzten Jahres.
Margítrek und bat um Informationen über den Stand der Fälle
Vor der Einsetzung eines Ombudsmanns im ersten Fall hatte der Anwalt des Klägers die Beschwerde wiederholt und um Auskunft über den Fortgang gebeten. Wenn er dann allgemein die Antworten erhielte, sei in Kürze mit einem Ergebnis zu rechnen.
In beiden und anderen Fällen musste der Ombudsmann immer wieder auf Antworten warten und Verzögerungen seien stressbedingt, heißt es vom Ministerium.
Nach Angaben des Ministeriums haben diese beiden Fälle Priorität erlangt, ihre Urteile werden jedoch erst Ende August/September dieses Jahres vorliegen.
Der Ombudsmann sagt, dass ungeklärte Verzögerungen von vielen Monaten oder sogar Jahren nach der Eilfristregelung des Verwaltungsrechts nicht mit der hohen Arbeitsbelastung gerechtfertigt seien, da Entscheidungen so schnell wie möglich getroffen werden müssten.