Die Banken schätzen, dass sich die zugrunde liegenden Interessen in Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Reykjavík, dem Bezirksgericht Reykjaness und dem Nationalgericht bezüglich der Klarheit der Bedingungen variabler Zinssätze für Verbraucherkredite auf rund 30 Milliarden ISK belaufen.
Das sagt Ingvi Hrafn Óskarsson, Anwalt für Kreditnehmer, die Gerichtsverfahren gegen Íslandsbanki und Landsbanki einleiten. Anschließend verweist er auf die Jahresabschlüsse der Banken, in denen mögliche Verluste aus derzeit anhängigen Gerichtsverfahren erwähnt werden. Der Verband der Finanzunternehmen bestätigt, dass der Betrag nahe bei dem Betrag liegt.
In der gestern veröffentlichten Stellungnahme des EFTA-Gerichtshofs heißt es, er halte die Konditionen von Verbraucherkrediten hinsichtlich der Berechnung der Kreditzinsen für unklar.
In der Stellungnahme macht der EFTA-Gerichtshof jedoch den Vorbehalt geltend, dass es Sache der isländischen Gerichte sei, zu beurteilen, ob die Entscheidung der EFTA mit isländischem Recht vereinbar sei. Es ist zu bedenken, dass die umgesetzten EWR-Regeln im Einklang mit dem EWR-Abkommen und im Einklang mit der Empfehlung des EFTA-Gerichtshofs ausgelegt werden müssen.
Marktzinssätze und andere Finanzierungsbedingungen
Laut Ingva besteht die Forderung des Verbrauchers darin, dass der vertragliche Zinssatz zu Beginn der Kreditaufnahme berücksichtigt werden sollte und dass Kreditinstitute den Zinssatz danach nicht mehr ändern dürften.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landsbanki, die einen der vor Gericht anhängigen Fälle betreffen, ist unter anderem festgelegt, dass sich Zinsentscheidungen der isländischen Zentralbank, Zinssätze am Markt und andere Finanzierungsbedingungen der Landsbanki auf die Zinsen der Bank auswirken Tarifentscheidungen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Íslandsbanki ist der Wortlaut viel präziser.
„Zinssätze der Íslandsbanki hf. zu diesem Darlehen und deren Änderungen berücksichtigen unter anderem Änderungen der Finanzierungskosten (Darlehensbedingungen), der Betriebskosten, der öffentlichen Abgaben und/oder anderer unvorhergesehener Kosten, der Zentralbankzinsen, der Änderungen des Verbraucherpreisindex, usw.“
Ältere Kredite und sogar Autokredite auch unter?
Im Fall des Verbraucherverbandes heißt es, dass ihrer Meinung nach die Themen isländischer Gerichte nur für Immobilienkredite an Verbraucher gelten, die nach dem 1. April 2017 aufgenommen wurden. Halten Sie das für richtig?
„Es stimmt gewissermaßen, dass dies ein Präzedenzfall für Immobilienkredite ist, die nach dieser Zeit aufgenommen wurden.“ Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Argumente der EFTA nicht allein auf die im Jahr 2017 umgesetzte Richtlinie stützen, sondern auch auf die Transparenzanforderungen verweisen, die sich aus der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln ergeben. Diese Richtlinie wurde 1993 mit Änderungen des Vertragsabschlussrechts in Kraft gesetzt und gilt für alle Verbraucherverträge. Immobilienkredite, Autokredite und so weiter“, sagt Ingvi.
Er führt aus, dass in der Begründung des Gutachtens des EFTA-Gerichtshofs diese beiden Richtlinien aus den Jahren 1993 und 2017 zusammen angewendet wurden, um in dem Fall zu einer Schlussfolgerung zu gelangen.
„Die Standpunkte gelten daher auch für andere Kredite“, sagt Ingvi.
Bereits das Ergebnis eines weiteren Keuschheitsfalls
Er weist auch darauf hin, dass der EFTA-Gerichtshof im Fall Neytendastofa vs. Íslandsbanki bereits eine Stellungnahme abgegeben hat. Dort nahm das Gericht Stellung zu einem Kredit, der vor Inkrafttreten des Gesetzes über Immobilienkredite an Verbraucher aufgenommen worden war. Die dortige Schlussfolgerung basierte auf ähnlichen Überlegungen, dass der Begriff nicht den Reinheitsanforderungen entsprach.
Die Banken selbst schätzten den Verlust
Wenn dieses Ergebnis eine größere Anziehungskraft hat als nur 2017, steht dann nicht viel auf dem Spiel für die Gesellschaft als Ganzes?
„Selbstverständlich können wir über den Schaden erst dann etwas sagen, wenn die Gerichte sich damit befasst haben.“ Die Frage im Zusammenhang mit der finanziellen Forderung und wie diese ermittelt wird, wird nicht vom EFTA-Gericht, sondern vom isländischen Gericht entschieden. Berücksichtigt man jedoch die extremsten Ansprüche der Verbraucher in dieser Angelegenheit, würde dies bedeuten, dass die Zinserhöhungen der vergangenen Jahre nicht nachhaltig sein könnten. Es hätte erhebliche Auswirkungen auf Kreditinstitute, und ich traue mir nicht, das Ausmaß zu sagen“, sagt Ingvi.
„Allerdings haben die Banken selbst das mögliche Verlustrisiko eingeschätzt.“ Das können Sie in den Jahresabschlüssen der drei großen Banken nachlesen. Insgesamt schätzen sie einen möglichen Schadensersatz von 30 Milliarden ISK, wenn die Forderungen der Verbraucher Erfolg haben. „Es ist ihre eigene Einschätzung und es geht um erhebliche Summen, aber nichts, was die Finanzstabilität gefährden würde“, sagt Ingvi.
Korrigiert 15:35: In der Originalversion der Nachricht hieß es, Landsbanki sei davon überzeugt, dass die Fragen der isländischen Gerichte nur für Immobilienkredite an Verbraucher gelten, die nach dem 1. April 2017 aufgenommen wurden. Das stellte sich jedoch auf den Kopf und erstreckte sich nach Auffassung des Verbraucherverbandes auch auf die entsprechenden Immobilienkredite.