Die Frist zur Verlängerung der Nutzung des privaten Bausparguthabens für den Erwerb einer Wohneigentums oder für die Tilgung eines Darlehens läuft am 30. September ab.
Antragsteller müssen beantragen, dass der Kreditprozess bei leidretting.is fortgesetzt wird.
Dies geht aus einer Mitteilung des Finanzamtes hervor.
Die allgemeine Ermächtigung zur Nutzung des privaten Bausparguthabens für den Erwerb einer Wohneigentums oder zur Veräußerung an den Darlehensnehmer gilt bis einschließlich 31.12.2024, die Ermächtigung wurde diesen Sommer jedoch verlängert.
Dies gilt für diejenigen, die bei leidretting.is eine allgemeine Maßnahme beantragt haben, nicht jedoch für diejenigen, die bei skattur.is eine Maßnahme nach den Kriterien des Erstbesitzes beantragt haben.
Insbesondere wird in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass eine neue Bewerbung ab dem Monat der Antragstellung gültig ist und daher nicht rückwirkend gilt, wenn eine Verlängerung vor Ablauf des Monats versucht wird.
Jede Person muss ihren eigenen Antrag verlängern, daher gilt die Verlängerung nicht automatisch für den Ehegatten.