Landsbankinn ist davon überzeugt, dass ihre Zinsänderungsbestimmungen immer noch mit isländischem Recht vereinbar sind, obwohl der EFTA-Gerichtshof sie für undurchsichtig erklärt hat. Die Beurteilung der Gültigkeit von Zinsänderungsklauseln bei Immobilienkrediten in diesem Land obliegt den isländischen Gerichten, nicht dem EFTA-Gerichtshof.
Der Wortlaut der Bedingungen in Bankdarlehensverträgen mit variablen Zinssätzen in Island sei nicht transparent, heißt es in der heute vom EFTA-Gericht herausgegebenen Stellungnahme, doch die EFTA sei die Europäische Freihandelsassoziation.
Die Stellungnahme wurde auf Ersuchen des Bezirksgerichts in zwei Gerichtsverfahren abgegeben, die gegen Landsbankinan einerseits und Íslandsbanki andererseits eingeleitet wurden. In den Fällen geht es um Vertragsklauseln zu Kriterien für Änderungen der Zinssätze für Immobilienkredite.
Der Vorsitzende des Verbraucherverbandes sagte in einem Interview mit mbl.is, dass er mit der Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs zufrieden sei. Das Gerichtsverfahren wird zur weiteren Bearbeitung vor dem Bezirksgericht Reykjavík verhandelt.
Sonderregelung im isländischen Recht
Die EFTA-Stellungnahme beinhaltet unter anderem eine Auslegung der Bestimmungen der Immobilienkreditrichtlinie 2014/17/EWG zu den Kriterien für Zinsänderungen bei Immobilienkrediten.
Landsbankinn hingegen weist darauf hin Benachrichtigung dass eine Bestimmung in das isländische Recht eingeführt wurde, d. h. Gesetz Nr. 118/2016 über Immobilienkredite an Verbraucher. Das isländische Recht enthält außerdem eine Sonderregelung zu den Bedingungen für Zinsänderungen, die in der Immobilienkreditrichtlinie nicht enthalten ist.
Die Bank weist darauf hin, dass das Gutachten zu dem Schluss kommt, dass bei Zinsänderungen auch andere Kriterien als Referenzindizes oder Referenzzinssätze herangezogen werden können und dass die Anforderungen an Klarheit, Zugänglichkeit, Objektivität und Überprüfbarkeit auch für solche Faktoren gelten.
„Dann verlangt die Immobilienkreditrichtlinie, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Bedingungen und Informationen formal und sprachlich verständlich sein müssen und es dem Verbraucher ermöglichen, die Methode zur Bestimmung des Zinssatzes nachzuvollziehen, damit er in der Lage ist, die finanzielle Lage zu beurteilen.“ Konsequenzen aus dem Vertrag für sich selbst geltend zu machen“, heißt es in der Mitteilung.
Gesetzliche Anforderungen erfüllt?
Die Entscheidung des Gerichts belege hingegen nicht, dass die Zinsänderungsklausel in den Immobilienkrediten der Landsbankinn die oben genannten Anforderungen nicht erfülle, betont die Bank. Daher ist die Bank der Einschätzung, dass die Anforderungen des isländischen Rechts erfüllt sind.
Der EFTA-Gerichtshof nimmt auch keine abschließende Stellungnahme dazu ab, ob Landsbankinn die Anforderungen an eine detaillierte Offenlegung und klare, objektive und verständliche Kriterien erfüllt hat, damit der Verbraucher die Folgen der Bedingungen finanzieller Verpflichtungen beurteilen kann. Das ist die Einschätzung der Bank Das diese Anforderungen erfüllt sind.
Der Ausgang des Falles wird nach Angaben des Verbraucherverbandes vor allem für diejenigen von Bedeutung sein, die Immobilienkredite aufgenommen haben, nachdem das Gesetz über Immobilienkredite an Verbraucher am 1. April 2017 in Kraft getreten ist.