Brüssel macht Regeln, Island trägt die Kisten
Die EU-Verpackungsverordnung trifft isländische Fischexporteure, ohne dass Island sie mitbeschlossen hätte. Der EWR-Mechanismus macht das möglich und zeigt zugleich, wie schlecht das Regelwerk zur Insel passt.
Ein Kommentar
Schätzungsweise neun Millionen Styroporboxen mit Frischfisch und Eis verlassen Island jedes Jahr, hauptsächlich per Flugzeug. Der Fisch darin war im vergangenen Jahr nach Schätzung des Fischereiverbands SFS rund 95 Milliarden ISK wert, und der Großteil geht in die EU. Nun greift die europäische Verpackungsverordnung PPWR. Sie verlangt, dass ab 2030 mindestens 40 Prozent der Fischverpackungen wiederverwendet werden, ab 2040 sollen es 70 Prozent sein. Auf dem Papier klingt das vernünftig, für einen Exporteur auf einer Insel im Nordatlantik ist es kaum machbar.
Eine Regel für den Binnenmarkt, angewandt auf eine Insel
Mehrwegsysteme leben von kurzen Wegen und geschlossenen Kreisläufen. Die Kiste geht zum Kunden, kommt zurück, wird gereinigt und neu befüllt. Isländischer Fisch geht dagegen an Käufer, von denen er in ganz Europa weiterverteilt wird. Die Kiste reist mit und bleibt dort.
Hildur Hauksdóttir, Umweltexpertin beim SFS, sagt in einem Bericht des isländischen Rundfunks RÚV, die Exporteure hätten keine Möglichkeit, die Kisten zurückzuholen, zu reinigen und wiederzuverwenden. Angesichts der Entfernung zu den Märkten wäre der Aufwand zudem nicht umweltfreundlich. Dazu kommt die Hygiene: Styropor lasse sich kaum so reinigen, dass es strenge Anforderungen erfüllt. Lebensmittelsicherheit sowie Qualität und Frische auf dem langen Transport hätten Vorrang. Eine Verordnung, die die Umwelt entlasten will, aber zusätzliche Transporte oder Abstriche bei der Hygiene nach sich ziehen könnte, verfehlt ihr eigenes Ziel.
Seit August gilt sie, auch für Exporteure von außerhalb
Die PPWR trat im Februar 2025 in Kraft. Seit dem 12. August 2026 gilt sie allgemein für alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Dabei kommt es nicht darauf an, wo der Hersteller sitzt. Auch Hersteller außerhalb der EU fallen in den Anwendungsbereich. Für Islands Fischwirtschaft bedeutet das: Die Regeln gelten dort, wo der Fisch verkauft wird, ob Island sie übernommen hat oder nicht. Hauksdóttir sieht es ebenso: Für die Exporteure spiele die Übernahme in isländisches Recht keine Rolle, da die Verordnung in Europa bereits umgesetzt sei.
Der EWR-Weg: Mitreden ja, mitstimmen nein
Island ist über das EWR-Abkommen eng mit dem Binnenmarkt verbunden und übernimmt dessen Regeln, ohne in Rat und Parlament mitzuentscheiden. Mitwirken kann es dafür früh im Verfahren: Das Abkommen sieht vor, dass die Kommission bei neuen Rechtsakten informell Experten der EFTA-Staaten um Rat fragt. Isländische Fachleute arbeiten in Expertengruppen und Ausschüssen mit, und die EFTA-Staaten können gemeinsame Stellungnahmen einreichen. Ein Stimmrecht haben sie dabei nicht. Island hat die PPWR deshalb nicht mitbeschlossen, soll sie aber übernehmen. Entscheidend ist damit, ob die Besonderheiten eines Exporteurs im Nordatlantik in diesem Verfahren gehört und berücksichtigt werden. Ob das bei der PPWR gelingt, ist noch offen: Die Analyse der EU-Lebensmittelbehörde EFSA steht aus.
Der Stand der Übernahme: Für den isländischen Markt selbst gilt die Verordnung erst nach der Aufnahme in den EWR-Vertrag, ein Termin ist offen. Aus einer Antwort des Umweltministers im isländischen Parlament geht hervor, dass die Verwaltung die Verordnung analysiert und die Wirtschaft einbezieht. Einzelne Bestimmungen, etwa zu Getränkeverpackungen, passten möglicherweise schlecht zum isländischen Markt. Eine neuere offizielle Position ist bislang nicht bekannt.
Island ist dem Verfahren nicht ausgeliefert. Das Land hat in der Vergangenheit Anpassungen und Sonderlösungen ausgehandelt, auch bei EU-Richtlinien im Umweltbereich. Und weil die Übernahme Gesetzesänderungen verlangen dürfte, muss das Alþingi zustimmen. Island nutzt in diesen Fällen den verfassungsrechtlichen Vorbehalt, der die Zustimmung des Parlaments vor Inkrafttreten sichert.
Ein heikler Präzedenzfall
Bei Verpackungsregeln hat Island in Brüssel keinen guten Stand. Die EFTA-Überwachungsbehörde ESA brachte Island im April 2025 vor den EFTA-Gerichtshof, weil die Verpackungsrichtlinie von 2018 nicht umgesetzt worden war. Das ist kein Argument gegen Island. Es zeigt aber, dass die Verwaltung für ein weit umfangreicheres Regelwerk Zeit und Spielraum braucht. Wer zur schnellen Übernahme drängt, ohne die Besonderheiten der Insel zu berücksichtigen, riskiert das nächste Verfahren.
Was Reykjavík fordern sollte
Island sollte die Übernahme nicht blockieren, aber an Bedingungen knüpfen:
- Eine EWR-spezifische Anpassung oder Ausnahme für Frischfisch im Fernexport, gestützt auf die EFSA-Analyse, die nach Angaben von Hauksdóttir bis Ende nächsten Jahres erwartet wird. Die isländische Regierung und die Botschaft in Brüssel haben laut RÚV bei der Kommission bereits um Klärung gebeten, ob Lebensmittelsicherheit bei den Regeln berücksichtigt wurde und ob Schaumverpackungen für frische Meeresfrüchte ausgenommen werden können. Auch Vertreter des SFS haben die Kommission getroffen.
- Mitsprache bei den Detailregeln, die über ergänzende Rechtsakte noch festgelegt werden, soweit die EWR-Instrumente das erlauben.
- Zeit für Alternativen. Das norwegische Unternehmen CircMar entwickelt Mehrwegboxen aus recycelten Materialien mit Sensoren, die mehr als hundertmal wiederverwendbar sein sollen. Die Kundentests beginnen aber erst im nächsten Sommer, zunächst mit norwegischen Kunden, Island hat das Unternehmen im Blick. Bis solche Boxen marktreif und für Island erreichbar sind, bleibt Styropor die einzige Lösung, die Frische, Hygiene und Gewicht zugleich liefert.
Die Gegenseite
Befürworter der Verordnung halten dagegen, dass Styropor kein Zukunftsmodell ist, was auch die Beteiligten einräumen. Quoten sollen den Druck erzeugen, den es ohne Zwang kaum gäbe. Die Verordnung sei außerdem nicht starr: Ausnahmen über ergänzende Rechtsakte und die EFSA-Prüfung seien vorgesehen, und Brüssel justiert nach. So hat der Rat am 21. Oktober seine Position zur Entlastung kleiner Verpackungshersteller bei der Vertreterpflicht beschlossen. Das betrifft allerdings nicht die Mehrwegquoten für Fisch. Und schließlich sichert die EWR-Mitgliedschaft Island einen Marktzugang, der mehr wert sein kann als einzelne Regeln, die weh tun. Ob Island am Ende tatsächlich benachteiligt wird, ist offen.
Titelbild (Illustration) erstellt mit KI
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