Das Ministerium für Soziales und Arbeitsmarkt hat die Einkommens- und Vermögenskriterien für das Jahr 2023 in den Anweisungen des Ministers an die Kommunen zur Umsetzung der besonderen Wohnbauförderung für Mieter aktualisiert.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen werden ab dem 1. Januar 2023 um 7,4 % erhöht, die Kriterien wurden jedoch zuletzt zum 1. Juni 2022 erhöht. Die neuen Einkommensgrenzen lauten wie folgt:
Nummer Haushaltsmitglieder |
Untere Einkommensgrenze in einem Jahr |
Oberer, höher |
Untere Einkommensgrenze in einem Monat |
Oberer, höher Einkommensgrenze in einem Monat |
1 | 4.820.192 | 6.025.241 | 401.683 | 502.103 |
2 | 6.375.093 | 7.968.866 | 531.258 | 664.073 |
3 | 7.463.524 | 9.329.404 | 621.960 | 777.450 |
4 oder mehr | 8.085.483 | 10.106.853 | 673.790 | 842.237 |
Die Vermögensgrenze erhöht sich von ISK 6.664.673. auf 7.157.858 ISK
Die Erhöhung tritt gemäß den Richtlinien zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Das Ministerium weist die Kommunen an, die genannte Erhöhung bei der Überarbeitung ihrer eigenen Regelungen zur besonderen Wohnbauförderung zu berücksichtigen.